Spaß und Spannung
Überraschungsboxen – auch bekannt als Mystery-Boxen – haben im Einzelhandel und auf Online-Marktplätzen an Beliebtheit gewonnen. Verbraucher zahlen einen Festpreis für eine Art Wundertüte. Oft wird mit Markenartikeln geworben, die bei einem Einzelkauf teurer wären. Für manche Unternehmen wie Elektromärkte und Modeketten sind Überraschungsboxen ein willkommenes Zusatzgeschäft. Andere Firmen setzen voll auf den Verkauf von Abo-Boxen. Doch nicht immer halten die Boxen, was sie versprechen. Welche Rechte haben Verbraucher bei einem Flop?
Die Idee hinter Überraschungsboxen ist simpel und effektiv: Anstatt gezielt nach bestimmten Produkten zu suchen, überlässt man die Auswahl dem Zufall. Denn Anbieter betonen in den Produktbeschreibungen in der Regel, dass die Zusammenstellung zufällig erfolgt. Das Auspacken wird zum Erlebnis, bei dem ein vertrautes Gefühl mitschwingt. Erinnerungen an Kindergeburtstage und Wundertüten werden wach. Gerade wenn der Alltag durchstrukturiert ist und man von einem Termin zum anderen hetzt, sind Überraschungsboxen eine willkommene Abwechslung. Manche schätzen vielleicht einfach auch, mit neuen Produkten in Berührung zu kommen, die sie sonst nicht nutzen würden.
Geschäftsmodell unter der Lupe
Überraschungsboxen sind in der Gaming-Sparte schon lange etabliert. In diesem Segment werden sie unter der Bezeichnung Lootbox geführt, zu Deutsch Beutekiste. Laut Süddeutscher Zeitung ist der Markt milliardenschwer. Andere Branchen sahen darin wohl eine Chance. Für manche Unternehmen wie Elektromärkte oder Modeketten sind Überraschungsboxen mittlerweile ein willkommenes Zusatzgeschäft. Es gibt aber auch Anbieter, die den Versand von Abo-Boxen zu ihrem Hauptgeschäft gemacht haben, etwa GLOSSYBOX, TrendRaider und Pink Box. Darüber hinaus gibt es auch private Anbieter, die Überraschungsboxen über Online-Marktplätze wie eBay und Amazon verkaufen. Allerdings tummeln sich auch unseriöse Anbieter in der Branche.
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