20. Februar 2024

Geschenkt!

© Chinnapong/Shutterstock

Eine Schenkung stellt eine attraktive Möglichkeit dar, das eigene Vermögen nicht erst im Testament zu regeln. Wie Erbschaften auch, sind Schenkungen grundsätzlich steuerpflichtig. Wer es aber geschickt anstellt, kann mehr als nur Steuern sparen, wenn er zu Lebzeiten schenkt statt per Testament vererbt. Nicht zuletzt kann der Schenkende das Vermögen so verteilen, dass er noch die Freude am Schenken genießen kann. Dabei sollten allerdings ein paar Steuertricks und gesetzliche Regelungen beachtet werden.

Geben ist seliger als nehmen – und schenken manchmal günstiger als erben. Das gilt zumindest, wenn man einige Grundsätze beachtet. Wer größere Geldbeträge, wertvolle Gegenstände oder Immobilien auch nach seinem Tod in guten Händen wissen will, muss dies nicht ausschließlich über ein Testament regeln. Das deutsche Erbrecht bietet die Möglichkeit, das Vermögen bereits zu Lebzeiten mit einer Schenkung weiterzugeben. Das hat den Vorteil, die Dankbarkeit der Beschenkten noch mitzuerleben. Mit etwas Geschick können zudem hohe Steuern vermieden werden.

verbrauchertipp

Wenn Sie Ihren Kindern eine von einem Notar beglaubigte, sogenannte transmortale Vollmacht ausstellen, brauchen Ihre Nachkommen keinen Erbschein, wenn sie über eine geerbte Immobilie verfügen und diese zum Beispiel verkaufen wollen. Das hat das OLG Bremen entschieden (AZ 3 W 15/23). Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie ausdrücklich formulieren, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll.

 

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Lea Schröder ist Diplomjuristin mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Internationales Privatrecht. Neben ihrer Arbeit beim Bundeskriminalamt hat sie insbesondere im Bereich des freien und kreativen Schreibens viel Erfahrung durch Poetryslams und kreative Schreibwettbewerbe gesammelt. Komplexe, juristische Themen für jedermann zugänglich zu machen, ist ihr ein wichtiges Anliegen im Verbraucherblick.