19. Februar 2024

Nebenkostenprivileg entfällt

© Evgeny Atamanenko/Shutterstock

Jahrzehnte hat sich der Vermieter um den Kabelanschluss gekümmert. Die Kosten dafür haben Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aufgedrückt bekommen. Wer sein Fernsehprogramm über einen anderen Weg empfangen wollte, musste doppelt zahlen. Das ändert sich ab Sommer durch die Umsetzung eines neuen Gesetzes. Was bedeutet das konkret für Mieter und Vermieter? Welche Alternativen gibt es zum TV-Kabelanschluss? Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig? verbraucherblick bietet einen Überblick.

Mieter können ab Juli 2024 ihre Fernsehempfangsart frei wählen. Denn dann endet die Übergangsfrist des neuen Telekommunikationsgesetzes. Wer keinen Kabelanschluss mehr nutzen will, muss als Mieter dafür nicht mehr bezahlen. Bislang war das anders: Hauseigentümer und Immobilienverwalter haben in der Regel mit dem Kabelnetzbetreiber einen Sammelvertrag geschlossen. Die Kosten für den Kabelanschluss konnten Vermieter über die Betriebskosten abrechnen und so auf alle Mieter umlegen. Das regelt die Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15). Durch das neue Gesetz fällt dieses sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Mieter müssen dann also unter Umständen nicht mehr doppelt für ihren TV-Empfang bezahlen, wenn sie beispielsweise über einen anderen Anbieter fernsehen.

verbrauchertipp

Sie wollen weiter den Kabelanschluss nutzen? Fragen Sie Ihren Vermieter, wann der bisherige Vertrag mit dem Kabelanbieter genau endet. So gelingt ein reibungsloser Übergang.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 02/2024.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.