21. Mai 2021

Berufsunfähigkeit absichern

© Jirsak/Shutterstock

Eines ist gewiss: Die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit reicht nicht aus. Für Alleinverdiener ist es daher Pflicht, darüber nachzudenken, wie die Rechnungen bezahlt werden, wenn man selbst nicht mehr arbeiten kann. Was und wer hängt davon ab? Vor einem möglichen Verlust der Arbeitskraft kann sich leider niemand schützen, aber die finanziellen Verluste lassen sich sehr wohl absichern – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die ist nicht immer einfach zu bekommen. Am besten ist man beim Abschluss jung und gesund.

Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls auf Dauer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, der steht meist vor großen finanziellen Problemen. Die Kosten laufen weiter: Miete, Lebensunterhalt, Kredit, Versicherungsraten, Ausbildung der Kinder. Am besten rechnet man sich schon einmal vorher aus, welche Kosten auch bei einer Berufsunfähigkeit ganz sicher bleiben. Da kommt eine ordentliche Summe zusammen, es sei denn, man wohnt in der abbezahlten Immobilie, hat keine Kredite oder andere Verpflichtungen zu bedienen und muss keinen Angehörigen finanziell unter die Arme greifen. Die allermeisten werden nach der Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen nach Wegfall des Arbeitseinkommens auf eine große Versorgungslücke stoßen.

Statistisch betrachtet wird jeder fünfte Neurentner laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus gesundheitlichen Gründen zum Bezieher von Erwerbsminderungsrente. Dabei stehen bei den Ursachen nicht Unfälle oder Unvorhersehbares wie ein Schlaganfall an erster Stelle. Es sind mehrheitlich psychische Erkrankungen (über 40 Prozent), die zur Arbeitsunfähigkeit führen, mit Abstand gefolgt von Krebserkrankungen (14,1 Prozent) und Muskel- und Skeletterkrankungen (12,5 Prozent). „Erwerbsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Berufsunfähigkeit“, erklärt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Erlangen. Erwerbsunfähig bedeute, dass ein Mensch grundsätzlich nicht arbeiten könne, berufsunfähig sei man, wenn man im letzten ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann.

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Annette Ruhe, Verbraucherjournalistin, ist seit 2001 an Bord. Sie war Redakteurin für die WISO-Monats-CD und hat dann verbraucherblick mitentwickelt. Von Hause aus Historikerin, liegt ihr daran, schwierige Sachverhalte verständlich zu erklären. Schwerpunkte: Vorsorge, Verbraucherrecht, Steuern. Hauptaufgabe: Redigieren, Themenplanung. Größte Freude: Verbraucher-Tipps, die erfolgreiche Anwendung finden.