15. September 2020

Bild Dich fort!

© Amili/Shutterstock

Die Karriere voranbringen, ein Ehrenamt ausüben, sich politisch engagieren – alles gute Dinge. Und man bekommt sogar bezahlten Urlaub für die jeweilige Fortbildung. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Bayern haben Angestellte ein Recht darauf: Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder auch Bildungsurlaub. Das sind verschiedene Begriffe für eine berufliche oder politische Fortbildung, für die der Arbeitgeber bezahlten Urlaub gewähren muss, meist fünf Tage im Jahr. Jedes Bundesland regelt dies anders. Ausschlaggebend ist dabei das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz ist.

Bezahlter Urlaub für die Weiterbildung – seltsam, dass die wenigsten Arbeitnehmer bislang Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben. In Baden-Württemberg beispielsweise war es einer Evaluation des Bundeslands zufolge nur etwa einer von Hundert, der oder die seit Einführung des Gesetzes 2015 das Recht auf Bildungsurlaub tatsächlich in Anspruch genommen hat. Es ist eben auch eine große Hürde, die es zu überwinden gilt: noch mehr Urlaub im Jahr? Um womöglich ins Ausland zu fahren und dort einen Sprachkurs zu machen? Wie soll man das dem Chef verkaufen? Und den Kollegen? Dabei haben Arbeitnehmer tatsächlich ein Recht darauf, ein paar Tage im Jahr bezahlt frei zu bekommen, um sich weiterzubilden. In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen und Bayern, ist das so. Und es lohnt sich – für das eigene Weiterkommen, für Zufriedenheit und dadurch auch für die Firma.

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Maximilian Modler hat die Electronic Media School in Potsdam besucht und dort ein crossmediales Volontariat mit Schwerpunkt auf Verbraucher- und Wirtschaftsthemen absolviert. Er lebt und schreibt in Berlin, unter anderem für Spiegel Online, die Stiftung Warentest und natürlich für verbraucherblick.