16. Februar 2023

Buch mit 7 Siegeln?

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Wer eine Immobilie kaufen will oder erbt, sollte einen Blick ins Grundbuch werfen. In dem Dokument stehen Hinweise zum Gebäude sowie zum Grund und Boden. Vermerkt wird darin, wer der Eigentümer ist und ob sogenannte Lasten mit dem Grundstück verbunden sind. Diese Angaben sind oft ausschlaggebend dafür, ob man ein Haus grundsätzlich kaufen oder verkaufen kann. Was kompliziert wirkt, wird mit richtiger Lesart verständlich, denn die Struktur des Grundbuchs ist logisch aufgebaut.

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, sollte immer so schnell wie möglich einen Blick ins Grundbuch werfen. Denn nur darin sieht man, wer Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist. Außerdem kann man im Grundbuch die gesamte Geschichte eines Grundstücks oder einer Immobilie nachlesen. Zusätzlich erfährt man, ob darauf sogenannte Lasten ruhen. Darunter versteht man Verpflichtungen gegenüber Dritten, die mit dem Grundstück beziehungsweise der Immobilie verbunden sind. Allerdings gilt: „Das Grundbuch ist kein öffentliches Register“, erklärt Michael Beuger, auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt bei der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln.

Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse am Grundstück und gegebenenfalls der Immobilie nachweisen kann. Das haben üblicherweise Erben und potenzielle Käufer eines Grundstücks. Allerdings liegt es im Ermessen des betreffenden Rechtspflegers beim Grundbuchamt, ob man tatsächlich Einsicht bekommt oder nicht. „Insbesondere beim Kauf eines Grundstücks kann es vorkommen, dass der Rechtspfleger die Einsicht verweigert“, sagt Rechtsanwalt Beuger. Schließlich könne der Eigentümer, der verkaufen möchte, jederzeit Einblick ins Grundbuch nehmen und einen sogenannten Grundbuchauszug bekommen, den er dem potenziellen Käufer überlässt. Dann muss dieser also keinen Einblick ins Grundbuch bekommen. Bei Erben ist die Situation eine andere. Der Erbberechtigte soll dabei schließlich als neuer Eigentümer eingetragen werden. Er sollte also in jedem Fall Einblick bekommen.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.