20. Januar 2020

Das geht zurück

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Falsche Größe, blöde Farbe, defekt oder unerwünscht: Es gibt viele Gründe, warum Menschen bereits Gekauftes wieder zurückgeben wollen. Doch nicht jeder Händler muss einen Umtausch akzeptieren oder die Ware gleich ganz zurücknehmen und das gezahlte Geld erstatten. Zum einen macht es einen Unterschied, ob das Produkt online oder vor Ort gekauft wurde, genauso spielt auch die Art des Artikels eine Rolle. Welche Regeln gibt es bei Rückgabe und Umtausch? Welche Rechte haben Verbraucher? So gehen Sie das nächste Mal klüger einkaufen.

Die Kundin im Laden ist sichtlich genervt. Vor kurzem hat sie im Geschäft einen Koffer gekauft, doch schon während der ersten Reise zeigte sich, dass es mit der Qualität des Gepäckstücks nicht weit her ist. Die Rollen haken, der Reißverschluss lässt sich nicht mehr schließen – ein klassischer Fehlkauf. Ärgerlich. Zurück im Laden gibt es an der Kasse eine Diskussion. Man erstatte grundsätzlich kein Bargeld, heißt es vonseiten der Verkäuferin, sondern vergebe stattdessen Wertgutscheine. Die Frau ist hin- und hergerissen. Eigentlich will sie in diesem Laden überhaupt nichts mehr kaufen. Und gibt es nicht schließlich die Gewährleistung? Ein Rollkoffer, der nicht rollt, ist doch offensichtlich mangelhaft? Schließlich gibt die Verkäuferin auf, murmelt etwas von Kulanz und weist ihre Kollegin an, der Kundin ihr Geld zurückzugeben. Ein exemplarischer Fall, wie er immer wieder im Einzelhandel vorkommt und der genauso oft für Verwirrung sorgt. Denn, welche Regeln gelten bei Rückgabe und Umtausch?

Umtausch und Rückgabe im Einzelhandel
Grundsätzlich haben Kunden, die etwas vor Ort im Laden gekauft haben, kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher sich vor Vertragsschluss gut überlegt haben, was sie haben möchten oder nicht.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.