16. März 2023

Gemeinsame Sache machen?

© fizkes/Shutterstock

Auto gekauft, Reise gebucht, Kühlschrank bestellt – das Geld ist knapp, aber gemeinsam wird es schon gehen. Und wenn nicht? Zu Schulden und Haftung bei Paaren gibt es viele Mythen. Solange die Beziehung funktioniert, wird der Partner wahrscheinlich versuchen, Raten und Schulden mit abzuzahlen. Doch wie kann man sich vor Forderungen Dritter schützen, die nur den verschuldeten Partner betreffen? Welche rechtlichen Konsequenzen hat es für Paare, wenn einer Schulden macht oder ein gemeines Konto eröffnet wird? Und unter welchen Umständen haftet man für den anderen mit?

Wenn Mahnungen eintreffen, Inkassounternehmen drohen und sich die Rechnungen stapeln, ist das eine sehr bedrückende Situation. Manche Menschen gehen davon aus, dass Partner automatisch auch für Schulden des Ehegatten haften. „Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Aber das ist falsch“, sagt Rechtsanwalt Argiris Balomatis. Grundsätzlich haftet man nicht für Schulden des Partners, und zwar ganz egal, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. „Das gilt jedenfalls, wenn man nichts unterschrieben hat“, erklärt Balomatis, der Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Daher rät der Experte grundsätzlich: „Sie sollten Kauf- und Darlehensverträge des Partners nicht unterschreiben, auch wenn die Bank einem vielleicht weiß machen will, dass das so üblich ist. Das stimmt nicht.“ Unterschreibt man doch, läuft es im schlimmsten Fall so: Der finanzstarke Partner schließt beispielsweise für das Familienauto ein Darlehen ab. Er ist dafür voll kreditwürdig. Der andere Partner verdient wesentlich weniger, unterschreibt aber auf Drängen der Bank den Vertrag ebenfalls. Einige Zeit später streitet sich das Ehepaar heftig und beschließt sich zu trennen. Auch dann muss der Partner, der weniger verdient, die Schulden mittragen. „Viele Ehepartner wissen gar nicht mehr, dass sie irgendwas mitunterschrieben haben, oder dachten, dass es sich dabei um eine reine Formsache handelt. Geht es dann um die Scheidung, ist manchmal die Überraschung groß“, weiß Balomatis.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.