21. Oktober 2019

kurz & bündig – Oktober 2019

Nachbarn müssen Laub dulden
Abstand zur Grundstücksgrenze zählt

Fallen Laub, Äste, Zapfen, Pollen, Samen oder ähnliches auf anliegende Grundstücke, müssen Nachbarn das dulden. Die jeweilige Abstandsgrenze nach dem Landesrecht müssen die Bäume aber einhalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit den Fortbestand von drei 18 Meter hohen Birken gesichert (AZ V ZR 218/18). Ein Grundstücksbesitzer aus dem baden-württembergischen Heimsheim wollte die Bäume seines Nachbarn fällen lassen, da er sich von herabfallenden Blättern, Zweigen und Samen gestört fühlte. Alternativ forderte er eine Entschädigungszahlung. Die Karlsruher Richter stuften die Birken zwar als erhebliche Beeinträchtigung ein, sahen darin aber vorrangig ein Naturereignis. Zudem halten die Bäume den örtlich geltenden Mindestabstand von zwei Metern von der Grundstücksgrenze ein.

 


 

Gebührenfreiheit fürs Umschulden
Extrakosten bei Immobilienkrediten untersagt

Wer einen Immobilienkredit umschuldet, muss dafür keine extra Gebühr zahlen. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Darlehensnehmern gestärkt. Die Karlsruher Richter sehen in den Zinsen, die Kunden für ihren Immobilienkredit zahlen, den Aufwand der Bank für den Grundschuldübertrag bereits abgegolten (XI ZR 7/199). Für den Fall, dass ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seine Immobilie bei einer anderen Bank weiterfinanzieren wollte, hatte die Sparkasse Steinfurt 100 Euro verlangt. Für Verbraucher könne die Entscheidung, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der das Urteil erstritten hatte, auch rückwirkend Folgen haben. Denn diese unrechtmäßige Gebühr stecke in Klauseln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreicher Banken.

 


 

Schnell das Auto zulassen
Kfz-Zulassung jetzt online

Keine lästigen Wartezeiten mehr auf dem Amt, sondern schnell und bequem von daheim aus: Seit dem 1. Oktober kann die Kfz-Zulassung vollständig digital erfolgen. Damit sind jetzt alle Standardverfahren wie etwa Neuzulassung, Umschreibung und Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung online möglich. Bisher hatten Privatpersonen übers Internet lediglich Abmeldungen abwickeln können sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert blieben. Der nun ausgeweitete Online-Service ist über die jeweiligen Internetseiten der einzelnen Landkreise zu erreichen. Mitunter ist der Zugangslink schwer zu finden. Im Zweifelsfall hilft es, auf den Seiten des Landkreises nach dem Link für die Außerbetriebsetzung eines Kfz zu suchen. Damit gelangt man auf das entsprechende Portal und findet dann auch die Neuzulassung.

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