17. März 2016

Richtig handeln bei Schäden in der Mietwohnung

© Revel Pix LLC/Shutterstock.com
Wenn in der Wohnung etwas beschädigt wird, kommt es oft zum Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dabei ist in vielen Fällen klar geregelt, wer sich kümmern muss. Doch es gibt auch knifflige Fragen unter anderem zu Klein- und Schönheitsreparaturen und dem Dauerbrenner Schimmel.

Nach strengem Frost taut es plötzlich und auf dem Dachboden platzt ein Heizungsrohr. Eine große Menge Wasser fließt in die darunter liegenden Wohnungen. Decken, Wände, Böden, Möbel, Bücher und Kleidung werden stark beschädigt – für Mieter eine Horrorvorstellung und auch für Vermieter nicht gerade der Traum. Wenn das Wasser entfernt ist, schließen sich schnell viele Fragen an: Wer muss die Schäden beseitigen? Wer zahlt eine nötige Ausweichunterkunft? Welche Ansprüche bestehen bezüglich des Hausrats? Es muss jedoch nicht gleich der ganz große Schadensfall sein. Nach Jahren entstehen in jeder Mietwohnung auch Schäden durch den ganz normalen Gebrauch. Armaturen werden abgenutzt, der Holzboden bekommt Macken und der Lack splittert von den Türrahmen ab. Oder die Badewanne hat einen Sprung, weil etwas hineinfällt. Immer stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet und wer ihn beseitigen muss: Mieter oder Vermieter? Und wann ist vielleicht sogar der Nachbar verantwortlich, weil aus dessen Wohnung das Wasser lief?

verbraucherblick 03/2016 beantwortet alle Fragen zu diesem Thema.

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