15. Juli 2022

BAföG: Ab 1. August mehr Geld für Studenten und Auszubildende

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Wer studiert oder in Ausbildung ist, kann sich ab 1. August über mehr Geld vom Staat freuen. Während die Bedarfsätze um 5,75 Prozent steigen, erhöhen sich die Freibeträge zur Bedarfsberechnung um 20,75 Prozent. Dazu hat der Bundesrat die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) mit weiteren Anpassungen gebilligt. Demnach liegt der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie bei 45.000 Euro für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze, bis zu der man den zu fördernden Ausbildungsabschnitt beginnen kann, wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben. Ebenfalls Erleichterungen wird es bei Darlehensrestschulden geben. Die Erlassmöglichkeit für Altfälle mit offenen Rückzahlungen, die seit mehr als 20 Jahren ausstehend sind, gilt künftig auch für jene, die es versäumt hatten, innerhalb der bisher geltenden Frist den Erlass zu beantragen. Ziel der Anpassungen ist es, die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern.

Nach dem Abitur studieren oder lieber eine Ausbildung beginnen? Mindestens genauso wichtig, wie die Antwort darauf, ist die Lösung der nötigen Finanzierung. In Zeiten steigender Mieten, hoher Inflation und enormer Energiepreise sind Förderungen und Zuschüsse besonders gefragt. Eine Option ist die Finanzspritze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Im Beitrag „Schule und Studium finanzieren – BAföG richtig beantragen“ lesen Sie, wie auch Schüler die Förderung bekommen, wie man BAföG beantragt und wie sich bei der späteren Rückzahlung sparen lässt.