15. Mai 2020

Bundestag beschließt weitere Corona-Maßnahmen

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Der Bundesrat hat heute das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ verabschiedet, das am Vortag vom Bundestag beschlossen wurde. Das Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Corona-Epidemie sieht unter anderem Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld vor. Die mögliche Bezugsdauer wird von 12 auf 24 Monate erhöht. Die Bezugshöhe steigt je nach Dauer von 60 auf 80 beziehungsweise mit im Haushalt lebenden Kindern von 67 auf 87 Prozent des Nettolohns. Die betriebliche Mitbestimmung wird erleichtert. Zudem gibt es höhere Zuschüsse für Weiterbildung, um Arbeitnehmern auf den technologischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Corona-Tests sollen ausgeweitet und bei Pflegeheimen auch bei fehlenden Symptomen vorgenommen werden. Infektionsketten sollen so unterbrochen werden. Die Bundesregierung kann solche Tests anordnen und die Gesetzliche Krankenversicherung verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Jeder, der in der Altenpflege arbeitet, erhält eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 1000 Euro. Der Vorschlag eines Immunitätsausweises für genesene Covid-19-Infizierte ist hingegen nicht ins Gesetz aufgenommen worden.

Verbraucher in Zeiten der Corona-Krise: Welche Rechte in der derzeitigen Situation gelten, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag in verbraucherblick 05/2020 „Alltag im Stillstand – Verbrauchertipps in der Corona-Krise“.