28. Februar 2020

Entschädigung für Diesel-Kunden

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Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben im Prozess um die Diesel-Abgasmanipulation einen Vergleich geschlossen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC für zulässig bewertet. Anspruchsberechtigt sind rund 260.000 Geschädigte, die vor dem 1. Januar 2016 Käufer eines Autos von VW, Audi, Seat oder Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 wurden und die sich ins Klageregister vom vzbv eingetragen haben. Der Autohersteller verpflichtet sich, Geschädigten ein schriftliches Angebot zu machen und circa 15 Prozent des Kaufpreises, zwischen 1350 und 6257 Euro, zu erstatten. Das Entschädigungsangebot können VW-Kunden bis zum 20. April annehmen. Wer kein Schreiben erhält oder das Angebot ablehnt, kann bis zum 20. Oktober 2020 seine Ansprüche individuell einklagen.
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