29. November 2022

Frist 31. Dezember: Steuern sparen beim Hausüberschreiben

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Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und bereits vor seinem Ableben vererben möchte, sollte sich beeilen, um eine höhere Schenkungssteuer zu vermeiden. Denn nur noch bis zum 31. Dezember 2022 wird die Staatsabgabe für den Immobilienübertrag mit dem derzeitigen Sachwertverfahren berechnet. Es kommt vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz, aber auch bei Wohnungen, wenn dem Finanzamt Werte für vergleichbare, verkaufte Immobilien in der Umgebung fehlen. Ab 2023 wird die Berechnungsmethode an den lokalen Immobilienmarkt angepasst. Je wertvoller die Immobilie ist, desto wahrscheinlicher sind Erben oder Beschenkte von den höheren Steuern betroffen. Und das kommt vor allem bei Einzelkindern vor. Der Steuerfreibetrag direkter Nachkommen liegt für die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei 400.000 Euro, die angesichts gestiegener Immobilienwerte schnell überschritten sind. Kommen nun höhere Sachwertfaktoren hinzu, die beim Finanzamt sowohl für das Grundstück wie auch für das darauf befindliche Gebäude angesetzt werden, steigt die Abgabe insbesondere in teuren Lagen wie in Städten leicht um etwa das Drei- bis Fünffache. Auf dem Land dagegen fällt es nicht so stark ins Gewicht.

In einem Beispiel hat das Portal finanztip.de mit einem Einfamilienhaus in einer größeren Stadt gerechnet, dessen Wert das Finanzamt statt mit 576.000 Euro dann mit 898.000 Euro ansetzt. In diesem Fall würden für ein Einzelkind als Erbe nicht mehr 19.000 Euro, sondern 75.000 Euro Schenkungssteuer fällig werden. Bei mehreren beschenkten Kindern verteilt sich der Immobilienwert auf mehrere Freibeträge und das Risiko höherer Steuern ist kleiner. Aber auch 2023 kann beim Schenken einer Immobilien Steuer gespart werden. Entweder man vereinbart ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch, um so den Wert der Immobilien deutlich zu senken, oder es wird nur eine Hälfte von Haus oder Wohnung übertragen, damit die Beschenkten unter dem Freibetrag bleiben. Die zweite Hälfte folgt dann zehn Jahre später.

Wenngleich die Verlockung zum Steuersparen groß ist, raten Verbraucherschützer von einer hastigen Entscheidung ab. Nur wenn die Überschreibung einer Immobilien schon länger geplant ist, lohnt es sich, die Termine bei Steuerberater und Notar noch vor Jahresende anzugehen.

Gut ist es, wenn Werte in der Familie bestehen und weitergegeben werden. Geschieht das mit Eigentum und Vermögen, wird es kniffelig. Denn dann spricht der Staat ein Wörtchen mit – und möchte ein Stück vom Kuchen. Wie viel das ist, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse ab Wie sich das bei Ihnen berechnen lässt, lesen Sie im Beitrag „Erbschaft und Steuern – Freibeträge für Privatpersonen“.