16. Februar 2024

Gaspreisbetrug an der Haustür

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„Haben Sie bemerkt, dass die staatliche Förderung für den Gaspreis weggefallen ist?“ Mit dieser oder ähnlichen angstmachenden Fragen zum planmäßigen Ende des Gaspreisdeckels zocken derzeit Trickbetrüger Verbraucher an der Haustür ab. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, gaukeln Vertreter vor, vom Grundversorger direkt oder in dessen Auftrag zu kommen. Unter dem Vorwand, nun anderweitig die Gaskosten senken zu wollen, müsse der Gasliefervertrag offengelegt sowie die Zählernummer und die E-Mail mitgeteilt werden. Zudem soll auf einem Tablet ein Werbeeinverständnis gegeben werden, damit man nach dem Gespräch ein besseres Angebot zugeschickt bekomme. „Tatsächlich führt die vermeintliche Werbeeinwilligung zu einem Wechsel des Gasanbieters“, warnt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wer tatsächlich seine Unterschrift gegeben hat, kann den Vertrag laut Bornemann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Dazu müssen der Versand des Widerrufs und der Eingang beim unfreiwilligen Vertragspartner nachgewiesen werden. Am besten wird dafür der Widerruf als Brief per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht verschickt. Zudem sollten Verbraucher ihrem alten Gasanbieter mitteilen, dass sie keine Kündigung ihres Vertrags vorgenommen haben und der Vertrag weiterhin bestehen soll.

Genug Betrug! Das möchte man meinen angesichts der immer neuen und auch digitalen Tricks und Abzocken. Smishing und Vishing sind solche neueren Methoden und nicht so lustig für die Betroffenen, wie der Name vermuten lässt. Was Telefon und Smartphone mit dieser Masche zu tun haben und wie Sie sich davor schützen können, lesen Sie im Beitrag „Smishing und Vishing – Betrug per Telefon und Hand“.