13. Januar 2023

Grundsteuererklärung: Fristende naht

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Neues Jahr und schon läuft die erste Frist ab: Bis Ende Januar 2023 müssen Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Doch in vielen Ländern fehlen laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit rund 20 der gut 36 Millionen noch mehr als Hälfte der Erklärungen bei den Finanzämtern. Während es in Bremen die höchste Rücklaufquote mit bislang 57 Prozent gibt, haben beim Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern bisher nur rund 40 Prozent der Eigentümer von Immobilien und Grundstücken ihre Angaben eingesendet.

Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen.“ Wer bis zum 31. Januar seine Erklärung nicht einsendet, muss in den meisten Fällen zunächst mit einem Erinnerungsschreiben rechnen. Anschließend droht aber ein Verspätungszuschlag, den das örtliche Finanzamt festlegt. Folgt darauf weiterhin keine Datenübermittlung, wird der Wert von der Behörde geschätzt und der Grundsteuerbescheid versendet. Mit diesem legen dann die jeweiligen Kommunen die zu zahlende Grundsteuer der Eigentümer fest. Da dieser Betrag auf die Miete umgelegt wird, sind ab 2025 auch Mieter von der neuen Grundsteuer betroffen.

Sie gehören zu den notwendigen Übeln und lösen beim Erstellen nicht einmal gedämpfte Freude aus: Steuererklärungen. Nach der Reform der Grundsteuer, die ab 2025 greift, müssen alle Eigentümer von Immobilien und Grundstücken ihre geforderten Daten dazu einreichen – und das auf digitalem Weg bis auf wenige Ausnahmen. Diese und weitere Regeln der Grundsteuererklärung lesen Sie im Beitrag „Post für Hausbesitzer – Regeln der neuen Grundsteuer“.