26. Mai 2023

Härtefallhilfen für Heizkosten

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Strom und Heizen sind extrem teuer geworden. Wer die hohen Kosten für Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets nicht bezahlen kann, für den haben Bund und Länder nun eine Härtefallhilfe beschlossen. Sie kann seit Anfang Mai online beantragt werden. Entlastet werden private Eigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) sowie Mieter, deren Wohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt werden. Voraussetzung für private Haushalte ist, dass die Brennmaterialien Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks oberhalb des doppelten Preises des Durchschnittswerts von 2021 eingekauft, im Jahr 2022 bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurden. Für Heizöl liegt der Referenzwert bei einem Bruttopreis von 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter und für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die oberhalb des doppelten Durchschnittswerts liegen.

Wer beispielsweise 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro je Liter statt wie zuvor für 0,71 Euro kaufen musste, erhält einen Zuschuss von 432 Euro, muss also statt der gesamten Mehrkosten von 2670 Euro nur 2238 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Der direkte Zuschuss muss mindestens 100 Euro und kann maximal 2000 Euro pro Haushalt betragen. Die Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 bei der zentralen Plattform der Hamburger Finanzbehörde Driveport gestellt werden.

Der vergangene Winter hat uns ganz schön eingeheizt – vor allem bei den Kosten. Dabei steht schon etwas länger und ohne die bisher enorme Abhängigkeit vom russischen Gas fest: Das Ende fossiler Energieträger kommt. Nur, wie soll die Zukunft des Heizens aussehen? Vieles spricht für Wärmepumpen. Doch das ist nicht so einfach, vor allem bei bestehenden, älteren Häusern. Lesen Sie unseren Beitrag „Eingeheizt – Heizungssysteme mit Zukunft“, was Wärmepumpen wirklich leisten und wann Pelletheizungen die bessere Alternativen sind.