10. August 2021

Hotelpreiszwang aufgehoben

© 732007432 Africa Studio / Shutterstock

Die Werbung suggeriert es gern, doch auf Buchungsportalen gibt es nicht immer die niedrigsten Preise für Zimmer. Die Hotels dürfen billigere Unterkünfte selbst anbieten, auch wenn sie diese gleichzeitig auf Portalen vermarkten. Dafür hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai gesorgt, indem er Plattformen die sogenannte enge Bestpreisklausel untersagt hat (AZ KVR 54/20). Demnach dürfen Buchungsportale wie im konkreten Fall Booking.com ihren Partnerhotels nicht mehr untersagen, Zimmer auf den eigenen Webseiten günstiger anzubieten. Mit dem Urteil bestätigt das BGH das Bundeskartellamt. Das hatte die seit 2015 von Booking.com genutzte Vertragsklausel als Einschränkung des Wettbewerbs bewertet, was zu höheren Preisen für die Verbraucher führe. In anderen europäischen Ländern seien Bestpreisklauseln gesetzlich verboten worden.

Es sollen die schönsten Tage im Jahr werden und dann das! Erst kam noch eine extra Gebühr im Hotel dazu und dann war der Balkon auf der falschen Seite, das Essen dürftig oder der Pool geschlossen. Irgendwas ist ja immer oder zumindest oft. Aber haben Sie dann nicht Anspruch auf einen Preisnachlass? Ab wann einem eine Entschädigung zusteht, was die Sterne der Hotelkategorie aussagen und wie Sie einen Mangel richtig melden, erfahren Sie im Beitrag „Keine Sterne in Athen – Reisemängel richtig reklamieren“.