12. Mai 2022

Lahme Leitung: Messtool hilft bei Minderungsrecht

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Das Minderungsrecht bei zu langsamer Internetleitung gilt seit vergangenem Dezember, nun hat die zuständige Bundesnetzagentur eine erste Bilanz der Leitungsmessungen gezogen. Bisher wurden mit dem offiziellen Messtool rund 15.000 Protokolle angefordert. „Fast ausschließlich“ sei dabei ein Minderungsanspruch festgestellt worden, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Wegen der vertraglichen Minderleistung konnten die Nutzer ihre Gebühren kürzen. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass die Höhe des Anspruchs unklar ist, weshalb Telekommunikationsanbieter häufig nur einen geringen und intransparenten Preisabschlag anbieten. Maßgeblich für die Kostenminderung ist das zum jeweiligen Internettarif zugehörige Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale, minimale und normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Davon darf es laut Gesetz „keine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ geben. Wie Internetnutzer solche Abweichungen konkret feststellen und nachweisen können, lesen Sie in der Juni-Ausgabe im verbraucherblick.

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