29. Dezember 2022

Mobile Briefmarke muss länger gelten

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Per App erworbene Porto-Codes der Deutschen Post müssen länger gelten als nur 14 Tage. Die extrem kurze Gültigkeitsdauer sogenannter mobiler Briefmarken benachteiligt Kunden unangemessen und ist unzulässig. Zu diesem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil ist das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gekommen (AZ 33 O 258/21). Die Richter hielten die Argumente der Post, wonach die kurze Gültigkeit der Freischaltcodes der Missbrauchsverhinderung diene, für nicht nachvollziehbar und erklärten die entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens für unwirksam.

Seit Dezember 2020 verkauft die Post über ihre Smartphone-App mobile Briefmarken. Kunden erhalten einen achtstelligen Porto-Code, mit dem sie Brief oder Postkarte beschriften. Allerdings müssen sich die Käufer mit der Nutzung der Marken beeilen, da ein Code laut Post-Bedingungen jeweils nur 14 Tage gültig ist. Eine Erstattung des Portos ist nach Ablauf der Frist ausdrücklich ausgeschlossen. „Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“ Gegen die Entscheidung hat die Deutsche Post Berufung beim Oberlandesgericht Köln (3 U 148/22) eingelegt.

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