2. August 2023

Null Sterne für Online-Bewertungen

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Die meisten Webseiten-Betreiber setzen ihre Informationspflichten für Online-Bewertungen nicht oder nur ungenügend um. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Wie die Marktbeobachtung ergeben hat, erfüllten nur 3 der 30 untersuchten Anbieter die seit 28. Mai 2022 geltenden, gesetzlichen Regelungen zur Transparenz von Nutzerbewertungen. Auch Webseitenbetreiber, die Inhalte externer Bewertungsportale auf ihren Internetseiten einbinden, kamen nicht in allen Fällen den gesetzlichen Pflichtangaben nach. Somit ist die oft beworbene Echtheit von Nutzerbewertungen nicht immer nachvollziehbar. „Wir sind immer wieder erstaunt, wie wenig Unternehmen bestrebt sind, neue gesetzliche Vorgaben zugunsten von Verbrauchern umzusetzen“, sagt Sabrina Wagner, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv. „Schon bei der Einführung des Kündigungsbuttons zeigte sich, dass Anbieter geltendes Recht häufig sehr frei auslegen. Dies wiederholt sich nun bei den Nutzerbewertungen.“ Der vzbv prüft in ausgewählten Fällen die Einleitung von Unterlassungsverfahren und hat bereits Anbieter abgemahnt.

„Wie der mich behandelt hat! Dem knalle ich eine fette Bewertung rein.“ Was emotional nahvollziehbar ist, sollte als Nutzermeinung besser sachlich formuliert werden. Auf Bewertungsportalen wie Google, Tripadvisor, jameda und Co. spielen Rezensionen eine große und monetäre Rolle für Unternehmen, Geschäfte, Hotels und Restaurants. Vor allem negative Bewertungen werden mit Abmahnungen angegriffen. Was dahintersteckt und wie Sie hohe Kosten vermeiden können, lesen Sie im Beitrag „Meckern, motzen, nörgeln – Bewertungen vorsichtig formulieren“.