8. April 2021

Produkttest: Urteil gegen test.net

© 1161177175 13_Phunkod / Shutterstock

Das Oberlandesgericht Köln untersagt test.net, Produktvergleiche auf seiner Internetseite als Tests zu bezeichnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil es auf der Seite nicht ersichtlich war, ob und wie Produktprüfungen durchgeführt wurden. „Bei den Vergleichen auf test.net handelt es sich nicht um Warentests, sondern im Kern nur um eine statistische Auswertung der Herstellerangaben“, erläutert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Das OLG Köln folgte dieser Auffassung und entschied ebenfalls, dass Verbraucher bei Tests eine unmittelbare Produktprüfung erwarteten und nicht nur eine algorithmusbasierte Analyse ohne Produktprüfung. Daher seien die Produktvergleiche auf test.net irreführend und dürfen nicht als Test bezeichnet werden (AZ 6 U 136/19).

Die Freude über einen niedrigen Preis verfliegt schneller als die Trauer über schlechte Qualität. Deshalb sollten Sie bei Produkten genau hinschauen und vor dem Kauf viele Informationen bekommen. Aber auch mit hoher Qualität haben manche Waren einen Mangel oder gehen schnell kaputt. Was Sie dagegen unternehmen können und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie im Beitrag „Und wer zahlt das jetzt? – Durchblick bei der Produkthaftung“.