25. Mai 2020

VW-Dieselkäufer erhalten Kaufpreiserstattung

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Käufern eines manipulierten Dieselautos von Volkswagen steht Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem ersten Urteil im VW-Verfahren bestätigt (AZ VI ZR 252/19). Der Konzern habe eine gezielte Täuschungsstrategie angewendet, was als „sittenwidrig zu qualifizieren“ und „besonders verwerflich“ sei. Vom ursprünglichen Kaufpreis müsse aber ein Nutzungsvorteil auf Grundlage der gefahrenen Kilometer abgezogen werden, so die Richter. Den Abzug dieser sogenannten Nutzungsentschädigung hatte zuvor das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (AZ 5 U 1318/18). Relevanz hat das BGH-Urteil für rund 60.000 Autokäufer, die laut VW-Konzern bundesweit vor Gerichten klagen. Sie hatten sich nicht wie 240.000 weitere VW-geschädigte Diesel-Besitzer auf den vom Hersteller und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgehandelten Vergleich Ende Februar eingelassen.

Die meisten VW-geschädigten Käufer eines Diesel-Pkws haben dem Vergleich im Zuge einer Musterfeststellungsklage zugestimmt. Wie diese funktioniert, erklären wir im Beitrag „Eine für alle“.