30. November 2023

Wat mutt dat mutt: Wildpinkeln ist straffrei

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Was Hunde dürfen, darf Herrchen auch. Zumindest das Wasserlassen in Dünen und Meer gehört in Norddeutschland gewissermaßen zum Kulturgut und darf nicht bestraft werden. Was nach einem Scherz klingt, hat das Amtsgericht Lübeck ernsthaft bestätigt. In ihrem teils poetischen bis humoristischen Urteil kommen die Richter zu dem Fazit, dass ein Verstoß gegen Paragraph 118 OWiG nicht vorliegt, da die Tatbestände nicht erfüllt seien (83a OWi 739 Js 4140/23 jug.). Im konkreten Fall des Wildpinkelns am sogenannten Spülsaum der Ostsee habe das Urinieren weder eine Verletzung des Schamgefühls der Öffentlichkeit noch eine Verschmutzung oder entsprechende Gerüche verursacht. „Die Ostsee enthält eine Wassermenge von 21.631 Kubikkilometern Brackwasser. Der Verdünnungsgrad wäre selbst im Wiederholungs- oder Nachahmungsfall so hoch, dass eine belästigende Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung ausgeschlossen ist“, heißt es in der Begründung. Zudem dürfe es „dem Betroffenen dabei nicht zum Nachteil gereichen […], dass es am Spülsaum der Ostsee landschaftlich anders als in Bergen und an Waldrändern keine weiteren Möglichkeiten zum landschaftlichen Rückzug gegeben hat.“ Elementar wichtig war den Richtern besonders der Schutz menschlicher Grundbedürfnisse, die im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 GG verankert ist: „Das Verhalten des Betroffenen ist eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit […] geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung. Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ Wenn man muss, dann muss man eben.

Die Bäume rauschen, der Wind weht übers Gesicht, eine Eule ruft durch die Dunkelheit : Erlebnisse in der Natur werden noch intensiver, wenn wir unter freiem Himmel weilen oder sogar an der frischen Luft übernachten. Zelten geht fast überall, wenn man die Regeln kennt. Die Vorschriften fürs Wildcampen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Lesen Sie im Beitrag „Unter freiem Himmel – Wild zelten mit Hund“, wie das Erlebnis in der Natur und mit Hund gelingt.