15. September 2020

Zahnersatz: Festzuschüsse steigen ab Oktober

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Gesetzlich Versicherte haben beim Zahnarzt Anspruch auf eine medizinisch notwendige und ausreichende zahnprothetische Regelversorgung mit einem Zahnersatz. Dennoch zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht 100 Prozent der Regelversorgung, sondern nur sogenannte Festzuschüsse. Diese steigen ab 1. Oktober 2020: Jeder Patient bekommt 60 statt bislang 50 Prozent der Regelversorgung erstattet. Die, die in den vergangenen 5 Jahren regelmäßige Zahnvorsorge mit dem Bonusheft vorweisen können, bekommen 70 Prozent Festzuschuss. Bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft gibt es sogar 75 Prozent. Bislang konnte man höchstens 65 Prozent erhalten. In den 10 Jahren Nachweis darf jetzt sogar einmal geschlampt werden. Entweder war man gar nicht bei der Vorsorge oder man hat einfach den Stempel vergessen. Eine Begründung braucht es nicht.

Damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können, dafür sorgt gute Pflege der Zähne – und manchmal auch der Zahnarzt. Die Eingreife können ziemlich ins Geld gehen. Wer nicht in die Kostenfalle tappen will, sollte einen Blick auf die Leistungen der Krankenkassen und den Heil- und Kostenplan werfen. Erfahren Sie mehr dazu im Beitrag „Dr. med. dent. Teuer Zahnarztkosten begrenzen“.