27. Mai 2017

Organspender müssen zustimmen

© Matthias Stolt/Fotolia.com
In Deutschland müssen potenzielle Organspender der Entnahme ihrer Organe zugestimmt haben. Dies können sie durch einen Organspendeausweis tun oder in einer Patientenverfügung eine Regelung treffen. Hat der Betroffene weder zugestimmt noch widersprochen, werden nahe Angehörige befragt. Um falsche Entscheidungen zu vermeiden, sollte der potenzielle Spender seinen Willen klar zum Ausdruck bringen.

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor Organe dem Toten entnommen werden. Zum einen muss der Hirntod des Spenders von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Zweitens muss eine Einwilligung für die Entnahme vorliegen. Diese kann der Verstorbene selbst erteilt haben, beispielsweise durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises oder eine entsprechende Regelung in seiner Patientenverfügung. Hat er sich überhaupt nicht geäußert, können Angehörige der Entnahme zustimmen. Allerdings müssen sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen beachten.

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie in verbraucherblick 05/2017.

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