Wehren bei Behandlungsfehlern
Ärzte müssen jeden ihrer Patienten vollständig und verständlich aufklären – sowohl über die Untersuchung als auch über Diagnose und Therapie. Bei Zweifeln kann der Patient eine Zweitmeinung einholen. Die Krankenkasse steht ihm zur Seite, für den Fall, dass die Aufklärung unvollständig ist oder dem Arzt bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Ärztekammern und Krankenhäuser haben zudem Schlichtungsstellen eingerichtet. Diesen Weg einzuschlagen, ist kostenlos und schneller als ein Gerichtsverfahren. Eine spätere Klage dennoch nicht ausgeschlossen. Welche Rechte haben Patienten?
Aus dem Recht auf Selbstbestimmung folgt, dass jeder Patient verständlich über eine ärztliche Behandlung aufgeklärt werden muss. Verständlich bedeutet, dass sich der Arzt so ausdrücken muss, dass ihm auch ein Laie folgen kann. Diese Aufklärungspflicht ist Grundlage für die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Das Aufklärungsgespräch muss persönlich durch den behandelnden Arzt oder eine Person, die für die Durchführung dieser Behandlung ausgebildet ist, erfolgen und vor der Behandlung stattfinden.
Recht auf Informationen
Die Informationspflicht beginnt bei der Untersuchung und Diagnose und umfasst auch die Therapie, deren Risiken und Erfolgsaussichten. Stehen mehrere Therapien mit unterschiedlichen Chancen und Risiken zur Auswahl, muss der Arzt diese gemeinsam mit dem Patienten abwägen und ihm die Behandlung empfehlen, die seines Erachtens die größten Heilungschancen bei möglichst geringen Risiken verspricht. Werden die Behandlungskosten nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen, muss der Patient in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert werden.
…Mehr lesen Sie in verbraucherblick 07/2019.
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