21. Oktober 2019

Patientenverfügung richtig formulieren

© 674340028 Photographee.eu/Shutterstock

Es passiert eher selten, dass jemand einfach nicht mehr aufwacht. Viel häufiger ist Sterben ein Prozess, der länger dauert. Manchmal sind auch schon viele Wochen, Monate und Jahre vorausgegangen, in denen der Betreffende krank war und körperlich und geistig abgebaut hat. Wer nicht möchte, dass er mithilfe von künstlicher Ernährung und Maschinen am Leben gehalten wird – aber auch, wer genau das möchte – sollte seinen Willen aufschreiben. Dafür gibt es die sogenannte Patientenverfügung.

Wer glaubt, eine Patientenverfügung sei nur etwas für alte Menschen, der irrt sich. Ein Unfall mit dem Auto oder Motorrad, ein Sturz von der Leiter, ein Schlaganfall – jedem kann jederzeit etwas passieren. Wer den Unfall überlebt, ist möglicherweise nicht mehr ganz wie vorher. Vielleicht ist man danach nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern. Darum sollte man vorher festlegen, wie man behandelt werden möchte, falls dieser Umstand jemals eintreten sollte. Damit hilft man Angehörigen, Ärzten und Pflegern, den gewünschten Weg einzuschlagen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Damit die Ärzte Sicherheit in ihrem Handeln haben, hilft für diese Form der gesundheitlichen Vorsorge eine Patientenverfügung. „In ihr hält man fest, was im Fall einer schweren, aussichtslosen Erkrankung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege passieren soll. So können Sie beispielsweise den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Ernährung verlangen. Aber auch das Gegenteil: Sie können fordern, dass man Sie so lange wie möglich am Leben hält“, erklärt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Die Patientenverfügung bezieht sich ausnahmslos auf Ihre Situation als Schwerstkranker und Ihre medizinische Behandlung. Mit ihr vergeben Sie keine Vollmachten über das Vermögen. Dazu brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.