18. Dezember 2023

Pflegereform bringt mehr Geld

© Dmytro Zinkevych/Shutterstock

Ab 2024 gelten einige Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte. Unter anderem steigen die Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistung – erstmals seit 2017. Auch der staatliche Zuschlag zu den Pflegekosten im Heim wird erhöht. Außerdem werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst, sodass sich beides einfacher nutzen und kombinieren lässt. Festgelegt sind die Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Nach jahrelangen Diskussionen und Forderungen wurden im PUEG nun einige Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende beschlossen, die Experten schon lange gefordert haben. Alle Neuerungen gelten automatisch ab dem jeweiligen Stichtag. Außerdem wurden weitere Anpassungen beschlossen, von denen teils Pflegebedürftige, teils pflegende Angehörige und teils professionelle Pflegekräfte profitieren. Um das mitzufinanzieren, gelten seit Juli 2023 höhere Beitragssätze in der Pflegeversicherung.

Besonders wichtig sind fünf Neuerungen:

1. Die Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen zum 1.1.2024 um 5 Prozent.

2. Für sämtliche Leistungen ist nun eine regelmäßige Dynamisierung vorgesehen. Zunächst steigen alle Sätze – also auch Pflegegeld und -sachleistung nochmals – zum 1.1.2025 um 4,5 Prozent. Die nächste Erhöhung ist für den 1.1.2028 geplant und soll aus der Inflationsrate, der dann zurückliegenden 3 Jahre ermittelt werden.

3. Der staatliche Zuschlag zu den Pflegekosten im Heim wird je nach Wohnjahr um 5 oder 10 Prozentpunkte erhöht.

4. Es ist nun jedes Jahr möglich, für bis zu 10 Tage der Arbeit fernzubleiben und Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, um bessere Pflege zu organisieren.

5. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst. Unter-25-Jährigen mit einem Pflegegrad von 4 oder 5 steht bereits im Jahr 2024 ein Budget von insgesamt 3386 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ab dem 1.7.2025 gilt das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 und beträgt dann 3539 Euro pro Jahr.

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Marina Engler schreibt seit Anfang 2014 als freie Journalistin für verschiedene Verbrauchermagazine. Ihre Schwerpunkte sind Gesundheit und Pflege. Da die journalistische Neugier tief in ihr verankert ist, befasst sie sich auch regelmäßig mit ganz anderen Themen.