Steuerbonus fürs Sanieren
Wer sein Eigenheim optimal energetisch saniert, tut meist der Umwelt etwas Gutes – belohnt aber auch sich und seinen Geldbeutel. Denn der Staat honoriert solche baulichen Maßnahmen: Seit 2020 können Immobilienbesitzer alternativ zu den Fördergeldern von KfW und BAFA von einem Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro profitieren. Welche Voraussetzungen gelten für diesen Steuerbonus? Wie läuft es bei Eigentums- und Zweitwohnungen? Und: Wie erhält man die Förderung?
Seit dem Jahr 2020 fördert der Staat die energetische Gebäudesanierung mit einem Steuerbonus. Davon profitieren können alle, die ihr selbstgenutztes Eigenheim energetisch auf Vordermann bringen möchten und das dann auch realisieren. Und da der Förderbetrag von der individuellen Steuerschuld abgezogen wird, lohnt sich die steuerliche Förderung für viele Eigentümer.
Bonus mindert Steuerlast
Maximal 20 Prozent der Kosten erstattet das Finanzamt für energetische Sanierungsmaßnahmen, und zwar gestaffelt mit festen Prozentsätzen über 3 Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Der maximal abziehbare Betrag ist dabei auf 40.000 Euro pro Immobilie gedeckelt. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine sogenannte Tarifermäßigung. Das bedeutet, die Beträge werden direkt mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet. Wer also den Steuerbonus voll ausschöpfen will, muss insgesamt 200.000 Euro investieren.
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