19. Oktober 2020

Steuerrabatte für Firmenerben

© ZozerEblola/Shutterstock

Betriebsnachfolger profitieren von steuerlichen Entlastungen. Der Umfang dieser sogenannten Verschonungsregeln für die Erbschaftsteuer hängt davon ab, wie groß das Unternehmen ist und wie lange der Erbe das Unternehmen weiterführt. Kleinere Betriebe können vollständig von der Steuer befreit werden – vorausgesetzt, sie werden lange genug fortgeführt und sichern Arbeitsplätze. Erben eines Familienunternehmens werden zusätzlich entlastet. verbraucherblick erklärt, worauf Firmenerben achten sollten.

Verschonungsregelungen sollen verhindern, dass die Erbschaftsteuer aus der Substanz des Unternehmens geleistet wird. Auf diese Weise werden Fortbestand des Unternehmens gesichert und Arbeitsplätze erhalten. Steuerrabatte gibt es allerdings nur auf das begünstigte Vermögen. Dieses umfasst das Vermögen, das überwiegend einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Das nicht verschonungswürdige Verwaltungsvermögen unterliegt abzüglich eines Teils der betrieblichen Schulden grundsätzlich vollumfänglich der Besteuerung.

Betriebsfortführung und Lohnsumme

Der Umfang der Steuerbefreiung richtet sich nach der Behaltensfrist und hängt überdies von sogenannten Lohnsummenregelungen ab. Die Behaltensfrist schreibt vor, wie lange der Betrieb von dem Erben fortgeführt werden muss, um die Steuerrabatte zu erhalten und zu behalten. Die Lohnsumme gilt als Indikator für eine erfolgreiche Weiterführung des Betriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze. Sie setzt sich aus den bezahlten Löhnen und Gehältern zusammen. 

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.