16. Februar 2023

Straße neu, Konto leer

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Wird eine Straße neu erschlossen, werden die Anlieger in der Regel zur Kasse gebeten. Steht eine Sanierung an, hängt es vom Wohnort ab, ob die Kommune nochmals die Hand aufhält. Einige Bundesländer haben die Straßenausbaugebühr abgeschafft, in anderen bleibt es teilweise den Kommunen überlassen, ob sie Anlieger in die Pflicht nehmen. Worauf kommt es bei Anliegergebühren an? Was können Eigentümer unternehmen, wenn ein Gebührenbescheid der Gemeinde ins Haus flattert?

Nicht jeder Hauseigentümer dürfte schon einmal vom Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ gehört haben. Er ist dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) angegliedert und widmet sich ausschließlich diesem Thema, das so manche Hausbesitzer spätestens dann umtreibt, wenn sie von ihrer Gemeinde einen Gebührenbescheid über eine happige Summe für den Ausbau ihrer Straße erhalten. Das Unfaire daran: In vielen Bundesländern wurden diese Kosten längst abgeschafft. So sind beispielsweise Hamburger aus dem Schneider, was Straßensanierungskosten angeht. 2016 hatte die Bürgerschaft aus einem ganz pragmatischen Grund entschieden, keine Anliegerkosten mehr zu verlangen: Die Einnahmen standen schlichtweg in keinem angemessenen Verhältnis zu den Erhebungskosten.

Das ist erfreulich für Hamburger Hauseigentümer. In anderen Bundesländern kommen Anlieger hingegen kostentechnisch nicht so einfach weg – etwa im benachbarten Schleswig-Holstein, wo jeweils die Kommunen entscheiden, ob sie diese Gebühren einfordern oder nicht. Zudem gibt es auch Regionen, in denen sämtliche Straßenausbaugebühren einer Gemeinde auf alle Eigentümer umgelegt werden und diese in Form wiederkehrender Gebühren zu zahlen sind.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.