16. März 2018

Verträge zwischen Angehörigen

© Jirapong Manustrong/Shutterstock

Eine Wohnung von den Eltern mieten oder Geld vom Bruder leihen – auch Verträge unter Angehörigen sollten am besten schriftlich geschlossen werden. Nur so sind die Abmachungen im Zweifel verbindlich. Dabei steht es den Parteien frei, besonders günstige Konditionen zu vereinbaren. Machen die Parteien aber gleichzeitig Steuervorteile geltend, prüft das Finanzamt die Verträge sehr genau. Besonders sorgfältig sollte man bei Darlehensverträgen, Bürgschaften und Schenkungen sein.

In der Familie hilft man sich gern. Die Wohnung von den Eltern mieten, sich von der Großmutter etwas Geld leihen, im Betrieb der Schwiegereltern jobben: Wer hilfsbereite Angehörige hat, kann sich glücklich schätzen. Sind die Bedingungen klar, können beide Seiten davon profitieren. Der eine erhofft sich günstige Konditionen oder niedrige Mieten, der andere pocht auf Steuervorteile. Das Finanzamt schaut allerdings bei Verträgen zwischen Angehörigen schon ganz genau hin. …

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