10. August 2023

Wer was wie darf

© BAZA Production/Shutterstock

Kaum ein Rechtsgebiet ist so vielseitig wie das Arbeitsrecht. Es ist zudem besonders häufig von Änderungen und Anpassungen betroffen. Ob in der Gesundheits- oder Mobilbranche, die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften gehen jeden Arbeitnehmer etwas an. Die Fragen, mit denen sich Arbeitsgerichte auseinandersetzen, sind sowohl individuell als auch kollektiv bedeutsam. Was steht Arbeitnehmern zu und was müssen sie akzeptieren? verbraucherblick gibt einen Überblick.

Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der erwerbstätigen Deutschen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, 41,52 Millionen. Früher oder später muss sich jeder Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Normen befassen, die von der Rechtsprechung stark geprägt werden. Ob Weisungsrecht des Arbeitgebers oder gleiche Bezahlung – die grundsätzlichen Regelungen sind vielen ein Begriff. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch bedeutsame Entscheidungen hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Regelungen getroffen, die sich auf das Arbeitsverhältnis vieler Arbeitnehmer auswirken können.

A wie Aussehen

Ein gepflegtes Aussehen am Arbeitsplatz spielt bei jedem Arbeitgeber eine große und wichtige Rolle. Inwiefern der Arbeitnehmer diese auslebt, ist ihm grundsätzlich selbst überlassen. Doch insbesondere in Arbeitsverhältnissen im sozialen Dienst beziehungsweise in der Gesundheitsbranche kann diese persönliche Entscheidung eingeschränkt werden.

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Lea Schröder ist Diplomjuristin mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Internationales Privatrecht. Neben ihrer Arbeit beim Bundeskriminalamt hat sie insbesondere im Bereich des freien und kreativen Schreibens viel Erfahrung durch Poetryslams und kreative Schreibwettbewerbe gesammelt. Komplexe, juristische Themen für jedermann zugänglich zu machen, ist ihr ein wichtiges Anliegen im Verbraucherblick.