13. Dezember 2018

Krankende Bürokratie – verbraucherblick 12/2018 ist da!

Gesundheit!

Die Gesundheit, eines der höchsten Güter überhaupt. Doch oft geht es gar nicht unmittelbar um das körperliche und geistige Wohlergehen. Dann ist vielmehr pure Bürokratie gefragt – traurig, aber wahr. So muss der Arbeitgeber bei der Krankmeldung darauf achten, diese rechtzeitig einzureichen, sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse. Je nach Arbeitgeber ist das bereits am ersten Tag der Krankheit nötig. Und wer insbesondere bei lang andauernder Krankheit seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht lückenlos bei der Krankenkasse einreicht, riskiert nicht nur seinen Anspruch auf Krankengeld, sondern auch den Versicherungsschutz. So unmenschlich das mitunter auch scheint, die Krankenkasse ist – leider – tatsächlich im Recht und ein Widerspruch kaum von Erfolg gekrönt.

Der Widerspruch kann sich jedoch lohnen, wenn die Krankenkasse einen Antrag auf eine bestimmte Therapie verspätet oder gar nicht bearbeitet. Denn nach drei Wochen Frist gilt der automatisch als genehmigt. Manchen Erkrankungen wie etwa dem Typ-2-Diabetes kann man wiederum mit einem entsprechenden Lebenswandel vorbeugen oder immerhin lernen, die Krankheit zu managen und mit ihr zu leben.

Gesundheit kann man nicht kaufen, aber eben an manchen Stellen vorsorgen. So ist es sicherlich auch hilfreich, im Winter bei Schnee und Eis besonders gut achtzugeben, wo man hintritt, um nicht zu fallen. Doch was ist, wenn man trotzdem ausrutscht? Wer muss bei Glättegefahr die Gehwege räumen und streuen, damit möglichst niemand stürzt? Die Pflichten sollten weder Eigentümer noch Mieter auf die leichte Schippe nehmen. So kurz vor Weihnachten rechnen viele nicht nur mit Schnee, sondern wohltätige Organisationen auch damit, dass den Leuten das Geld ein weniger lockerer in der Tasche sitzt. Sie rufen verstärkt zu Spenden auf. Wenn Spendenwillige auf einige Dinge achten, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Geld auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt.

Nicht krank werden, Schnee schippen oder Geld spenden – was auch immer Sie noch vor und an Weihnachten vorhaben: Genießen Sie die Festtage und ebenso die Tage zwischen den Jahren, kommen Sie gut ins neue Jahr und das Wichtigste: Bleiben Sie gesund!

Ihre Cornelia Dick-Pfaff

Redaktion verbraucherblick

Alle Themen der Ausgabe 12/18 im Überblick:

Schwerpunkt: Krankende Bürokratie

  • Zu krank zum arbeiten – Regeln für die Krankmeldung
    Manchmal ist das Unwohlsein schnell wieder vorbei: Kopfschmerzen oder Übelkeit sind oft mit viel Schlaf nach nur einem Tag wieder verschwunden. Dann ist der Arztbesuch für einen Arbeitnehmer eigentlich überflüssig. Besteht der Arbeitgeber allerdings auf einer Bescheinigung ab dem ersten Ausfalltag, führt an dieser Pflicht jedoch kein Weg vorbei. Sonst droht eine Lohnkürzung. Auch die Krankenkasse muss rechtzeitig über Ausfalltage des Versicherten informiert werden.
  • …und raus bist du! – So strikt sind Krankenkassen
  • Wehren lohnt sich – Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Krankenversicherung: Das ändert sich 2019
  • Die Krux mit dem Zucker – Typ-2-Diabetes vorbeugen und handhaben

besser leben

  • Auch günstig delikat – Mayonnaise: teuer oder billig?

erfolgreich im alltag

  • Geld für den Nachwuchs – Welche Leistungen Familien zustehen
  • Kommunikation im Alltag – Teil I: Zuhören und Formulieren

geld sparen

  • Spenden, aber richtig – So kommt ihr Geld bei Bedürftigen an

ihr gutes recht

  • Korrekt gearbeitet? – Handwerkerrechnung prüfen und absetzen
  • Nicht auf die leichte Schippe nehmen – Wer muss im Winter räumen?

unterwegs

  • Fünf Reiseziele in Bayern – Natur und Kultur jenseits von München

kolumne

  • Pflege beginnt mit 30

 

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