Einkommensteuer 2021

  • Michael, Belege sind im Original aufzubewahren! Der simple Haus-und-Hof-Scan ersetzt nicht das Papier für den Prüfer! Das ist nur mit einem entsprechend zertifizierten (?) Verfahren (das sogenannte ersetzende Scannen) erlaubt. So etwas haben die meisten Großunternehmen mittlerweile. Da bedarf es eines genau festgelegten Prozesses mit entsprechender Prozessbeschreibung und Verantwortlichkeiten, um jedwede Art von Manipulation nahezu unmöglich zu machen. Details dazu bitte selbst recherchieren.

  • jo wenns mir mal ganz lang ganz langweilig ist, dann les ich vielleicht mal bisl da drin, ansonsten ist da viel Text der mir nichts bringt. Belege werden eingescannt so wie es das Programm vorsieht, klar kann man Belege fälschen, kann man auch in Papierform.

    Du musst jede Änderung aber auch nachweisen können (Historie im DMS) und den Stand vorher und nachher. Und das gibt Mein Büro nicht her! Als Unternehmer so lässig mit Vorschriften umzugehen, kann ins Auge gehen. Aber ich vergesse ja - deine Mutter ist Buchhalterin und du hast einen Nachbarn, dier ist Steuerberater. Die biegen dann alles für dich schon zurecht.

    Die eingescannten Belege kann man nicht ändern, sind pdfs. Löschen und/oder neue dranhängen das ginge. Ich gehe nicht lässig mit Vorschriften um, ich als Unternehmer hab in erster Linie mal meine Zeit damit zu verbringen Umsatz zu erwirtschaften, ansonsten gehen alle Gewerke die mit mir mitverdienen wollen nämlich leer aus. Ansonsten verwende ich eine Software die zugelassen ist und ich erfülle nach bestem Wissen meine Pflichten.

  • Michael, Belege sind im Original aufzubewahren! Der simple Haus-und-Hof-Scan ersetzt nicht das Papier für den Prüfer! Das ist nur mit einem entsprechend zertifizierten (?) Verfahren (das sogenannte ersetzende Scannen) erlaubt. So etwas haben die meisten Großunternehmen mittlerweile. Da bedarf es eines genau festgelegten Prozesses mit entsprechender Prozessbeschreibung und Verantwortlichkeiten, um jedwede Art von Manipulation nahezu unmöglich zu machen. Details dazu bitte selbst recherchieren.

    Belege sind alle im Original vorhanden bei mir.

  • Die eingescannten Belege kann man nicht ändern, sind pdfs. Löschen und/oder neue dranhängen das ginge.

    Wenn Du Belege mit normaler Scan-Software einscannst, so wie Du es ja sagst, dann kann man die selbstverständlich bearbeiten und ändern. Das geht sogar ganz leicht und mit kostenloser Software.


    Belege sind alle im Original vorhanden bei mir.

    Was man dann für jeden unbedarften Mitleser auch direkt so kommunizieren sollte, wenn man von normaler Scan-Software spricht. Dann dienen die Scans im Prüfungsfall nämlich nicht mehr als einer Vorsortierung für die endgültige Belegsuche. ;)

  • Was man dann für jeden unbedarften Mitleser auch direkt so kommunizieren sollte, wenn man von normaler Scan-Software spricht. Dann dienen die Scans im Prüfungsfall nämlich nicht mehr als einer Vorsortierung für die endgültige Belegsuche. ;)

    Unbedarfte Mitleser (MB-User sind garantiert keine unbedarften Mitleser) ?

    Halte ich und die anderen Mitleser sicher für selbstverständlich : In einem Ordner chronologisch aufbewahrungspflichtig abgeheftet nach Jahr und Monat. MB ist dafür ungeeignet.


    ;) Hier kommen dann halt die Korintenkac*** und hauen drauf... der arme Michael1972

  • Unbedarfte Mitleser (MB-User sind garantiert keine unbedarften Mitleser) ?

    Zumindest der Themenersteller war ja nun ziemlich unbedarft in diesen Dingen, weshalb er ja die Fragestellung so gepostet hat. Uns so wird es sicherlich auch noch andere Nutzer dieser Software geben, denen sich über kurz oder lang diese Frage stellt. Also sollte man dann netter Weise auch sein ganzes Prozedere erläutern und nicht nur Schnipsel.


    Im Übrigen möchte ich Dich bitten, Deinen Ton zu mäßigen, wenn andere User freundlich ihre Meinung äußern. Und angegangen ist den Michael nun wirklich auch niemand. Es ist ein Userforum, in dem es auch durchaus einmal unterschiedliche Meinungen zu steuerrelevanten Dingen geben kann und darf. Und darüber lässt sich auch in ruhigem Ton diskutieren. Vielen Dank.

  • Ich werde mich hüten weiterhin zu helfen oder zu kommentieren.

    Im Übrigen verstehe ich nicht was Du unter unmäßigen Ton verstehst. Offensichtlich fühlt sich jemand direkt angesprochen ? Ich empfinde Deine Verwarnung als Nötigung.

    Einmal editiert, zuletzt von amafinode ()

  • wenn andere User freundlich ihre Meinung äußern. Und angegangen ist den Michael nun wirklich auch niemand. Es ist ein Userforum, in dem es auch durchaus einmal unterschiedliche Meinungen zu steuerrelevanten Dingen geben kann und darf. Und darüber lässt sich auch in ruhigem Ton diskutieren. Vielen Dank.

    naja freundlich, ich empfinde es nicht als freundlich, es wird auch schön mitgelesen was ich so von mir Preis gebe um es dann wieder an entsprechender Stelle mit provokantem Unterton aus der Schublade zu holen. Finde schon dass es so 2-3 Personen auf mich abgesehen haben, ich persönlich finde das eher peinlich und kindisch. Aber gut man muss nicht jeden verstehen und mögen.

    Aber nun genug offtopic