Hallo,
Ist Rechnungs Export/ Erstellung im zugferd 2x Format ab 2025 möglich?
Dank und Gruß
Manfred
Hallo,
Ist Rechnungs Export/ Erstellung im zugferd 2x Format ab 2025 möglich?
Dank und Gruß
Manfred
Ist Rechnungs Export/ Erstellung im zugferd 2x Format ab 2025 möglich?
scheint eine Frage an den Support zu sein.
Empfangen wäre vorrangig
Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Irgendwer muss diese ERechnung ja auch schreiben und versenden, die dann alle empfangen können müssen.
manne35 : In der Programänderungs-Info für Build 6885 steht: "Die XRechnung wird im aktuell gültigem Format 3.0.1 erstellt"
XRechnung und ZuGFeRD sind aber zwei unterschiedliche Arten von elektronischen Rechnungen. Die XRechnung ist im Rechtsverkehr mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften vorgeschrieben und verlangt unter anderem eine Leitweg-ID (die nur KdöR) erhalten. Die eREchnung in der Form ZuGFeRD verlangt keine solche Leitweg-ID und ist für den privatrechtlichen Weg vorgesehen. ZuGFeRD ist eine hybride Form (Pdf mit einem eingebetteten XML-Teil).
Vorgeschrieben ist ab 1.1.2025 die Empfangsmöglichkeit - sie muss nicht einmal verarbeitet werden können, ein eMail-Postfach reicht aus. Für die Bp muss diese eRechnung aufbewahrt werden.
Die eREchnung gilt auch ausschließlich in Deutschland im B2B-Verkehr mit einigen Ausnahmen, die man durchaus einmal ansehen sollte. Beschränkt sich nämlich nicht nur auf die überall genannten 800 TEUR Umsatz.
Irgendwer muss diese ERechnung ja auch schreiben und versenden, die dann alle empfangen können müssen.
Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.
ZuGFeRD ist eine hybride Form (Pdf mit einem eingebetteten XML-Teil).
Danke.
Die Frage ist ob Microtec dies dann für Unternehmer freischaltet oder ob dies dann nur bei m Hauptprodukt Büro plus nutzbar sein wird?
Gruss
M.
Die Frage ist
Ich finde dass es Pflicht der Softwarehersteller ist diese Gesetzliche Vorgaben/Anforderungen zu implementieren. Schließlich geben diese ja vor dass ihre Programme rechtssicher sind.
Es kann doch nicht erwartet werden, dass ein Nutzer, oft nicht gerade günstiger Software, seine Auftragsdaten an einen Dienst sendet, der diese ins entsprechende Format konvertiert/signiert und an den Auftraggeber/Rechnungsempfänger weiterleitet.
Wenn man berücksichtigt, dass diejenigen Anwender, die mit WISO Mein Büro arbeiten, bestimmt keine 800 TEUR Umsatz machen, ist eine Implementierung von Ausgangsrechnungen im ZuGFeRD-Format nach der EN-Norm erst bis zum 1.1.2028 erforderlich. Man sollte also nicht schon jetzt etwas einfordern, was vom Gesetz her der Unternehmer erst sehr viel später erfüllen muss. Auch die Unternehmer-Suite wird wohl kaum von Unternehmen verwendet, die diese Grenze überschreiten.
Zudem: es gibt keinerlei Verpflichtungen der Software-Hersteller, diese Norm in den Programmen zu implementieren. Der Gesetzgeber hat eine zentrale, für alle nutzbare, Anwendung angekündigt (auch für den Empfang von eRechnungen). Es ist eine Frage der Kosten.
Wenn man berücksichtigt, dass diejenigen Anwender, die mit WISO Mein Büro arbeiten, bestimmt keine 800 TEUR Umsatz machen, ist eine Implementierung von Ausgangsrechnungen im ZuGFeRD-Format nach der EN-Norm erst bis zum 1.1.2028 erforderlich. Man sollte also nicht schon jetzt etwas einfordern, was vom Gesetz her der Unternehmer erst sehr viel später erfüllen muss. Auch die Unternehmer-Suite wird wohl kaum von Unternehmen verwendet, die diese Grenze überschreiten.
Zudem: es gibt keinerlei Verpflichtungen der Software-Hersteller, diese Norm in den Programmen zu implementieren. Der Gesetzgeber hat eine zentrale, für alle nutzbare, Anwendung angekündigt (auch für den Empfang von eRechnungen). Es ist eine Frage der Kosten.
Moin G511,
Wiso "Mein Büro"?
Für US365 gilt hier vermutlich eher:
"Bestimmt nicht" wohl kaum, und "wohl kaum" nur vielleicht, aber das heißt ja nicht "ausgeschlossen".
Nicht, dass mich und ggf. auch Dich nicht diese Grenze tangiert.
Aber es soll ja z. B. auch (Klein)Unternehmen mit Mini-Margen, riesigen Umsätzen, aber mit schmalem Jahres-Endergebnis geben.
Und wenn wir sowas nicht wissen, woher dann Buhl?
Da könnte man auch sagen, dass die meisten U365-Nutzer die E-Bilanz Taxonomien nicht bräuchten und dennoch sind die --zumindest für die Zuordnungen und die anschließend Weiterverarbeitung-- in unserer Softtware enthalten (wenn auch nie wirklich die neuesten).
Und für einige sind die sicherlich zur Zeit des Inkrafttretens der E-Bilanz-Gesetze auch ein Kaufkriterium gewesen.
Das mit den Kosten dafür stimmt wohl, aber wir sind ja auch nicht die Ökonomie-Berater unseres Software-Herstellers.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es denen gefällt, wenn ein User vorher schon mal gewisse Argumente vorweg nimmt und damit verständnisvoll einen quasi Verzicht auf ein solches Add-On erklärt. Es fällt denen dann bestimmt auch leichter, es ggf. tatsächlich nicht zu tun.
Nur so nebenbei:
Bei mir trudeln von Kunden gerade die ersten vorausschauenden und charmanten "Einladungen" zur ausschließlichen Übermittlung im ZUGFeRD-Format ab 1.1.2015 ein. Und jenes wird von denen mehrheitlich durchaus als alternativlos und verpflichtend ausgedrückt.
Ich werde mir jetzt schon mal vorsorglich eine E-Mail-Vorlage basteln, mit der ich denen dann in Serie klar mache, dass ich keine 800 Tsd. mache und mich das deshalb bis 31.12.2027 nichts angeht (?) Oder ich überleg mir das besser doch nochmal...
LG
Der öffentlichen Verwaltung ist das schon seit 2017 egal ob Du 8.000 oder 800.000 Umsatz machst Rechnung nur nach § 2 Absatz 4 E-Rech-VO
Die Frage ist ob Microtec dies dann für Unternehmer freischaltet
Bislang nicht.
Auch im neuesten Update 6956 ist die notwendige Zuordnung im Steuerschlüssel nicht möglich, da das entsprechende Feld ZuGFeRD Steuerart gar nicht eingepflegt wurde, so wie es in der "Hilfe" angezeigt wird.
Wir können also wieder nur warten, ob und wann der Programmanbieter die gesetzlichen Regeln auch tatsächlich umsetzt.
[Blockierte Grafik: https://hilfe.microtech.de/download/attachments/125927474/umsatzsteuer-datensatz-aendern-zugferd-steuerart--.jpg?version=1&modificationDate=1582814242418&api=v2]
Konntest Du denn bisher in U365 überhaupt ZUGFeRD-PDF's (auch die im Standardformat 1.0) erstellen?
Wenn ja, welche U365 Lizenz-Ausbaustufe hast Du?
Und sieht Deine Umsatzsteuer-Maske dann auch tatsächlich so aus, wie die HILFE es ausweist und wie chris808 es auch an Ihren obigen Beitrag angehängt hat?
LG
"Empfangen" können heisst nicht "lesen" können. Das wird hier leider vollständig vernachlässigt. ZuGFeRD ist eine hybride Form, und das Pdf kann jeder ohne weiteres lesen, der einen Pdf-Reader hat (was heute wohl jeder hat). Wenn also Lieferanten das Einverständnis zu ZuGFeRD einfordern, kann man das Pdf ja weiterhin verwenden für die Buchungen. Es steht nirgends im Gesetz, dass dieses auch schon maschinell verwertet werden muss. Ihr müsst nur die Originalversion archivieren für eine mögliche Betriebsprüfung, mehr aber auch nicht.
Wo Du gerade vom lesen Können gesprochen hast.
Wenn also Lieferanten das Einverständnis zu ZuGFeRD einfordern
Von Lieferanten hat hier keiner gesprochen, sondern wisogehtdas erwähnt seine Kunden, die einfordern, dass er seine Rechnungen im ZuGFeRD-Format verschickt.
Wenn ein Unternehmen seine Art der Rechnungsstellung auf E-Rechnung umstellt, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, das er für Privatkunden eine abweichende Form der Rechnungsstellung verwendet?
Wenn er also allen Kunden eine E-Rechnung stellt, werden also auf Privatkunden diese bekommen. Werden dann z.B. alle Buhl Programme wie beispielsweise "Mein Geld" diese auch einlesen und verarbeiten können?
Das ist für mich auch die Frage.
Werden dann z.B. alle Buhl Programme wie beispielsweise "Mein Geld" diese auch einlesen und verarbeiten können?
Mein Geld kann es.
Werden dann z.B. alle Buhl Programme wie beispielsweise "Mein Geld" diese auch einlesen und verarbeiten können?
Mein Geld kann es.
In der Hilfe zu 30.1.0.62 finde ich nicht zu Stichwort E-Rechnung. Auch im Online Handuch dazu nichts.
Wäre gut, wenn es dazu mal etwas zum nachlesen gäbe. Denn da müssten ja auch Zuweisungen für bestimmte Felder von XML an die MG Datenbank erfolgen müssen. Nicht jeder arbeitet ja identisch.
Ich habe viele Kunden, die zu mir kommen, Ware holen und sich hierfür eine Papierrechnung mitnehmen... Bin gespannt, wie man später mit solchen Kunden umgeht.
cdfcool private Empfänger sind immer ausgenommen von der eRechnungspflicht. Denen kannst du weiterhin einen "Zettel in die Hand drücken" (sprich Papierrechnung oder Quittung). Dann gibt es eine Menge Ausnahmen (z. B. Rechnungen unter 250 Euro), für die ebenfalls keine eRechnung erstellt werden muss.
Bevor hier soviel Wirbel gemacht wird, einfach einmal die amtlichen Äußerungen, insbesondere die FAQ des BMF vom 19.11.2024 lesen - das klärt ungemein viel.
Werden dann z.B. alle Buhl Programme wie beispielsweise "Mein Geld" diese auch einlesen und verarbeiten können?
Mein Geld kann es.
Schön für die, die Mein Geld verwenden! Das dürften aber nicht allzu viele Leute sein, die von Anwendern der Buhl-Programme in Zukunft eRechnungen "verpasst" bekommen. Als Privatmensch muss ich nicht einmal Pdf lesen können (was ich kann, da der Firefox einen entsprechenden Leser zur Verfügung stellt). Ich werde dann den Ausstellern ganz einfach die Zahlung verweigern, denn ich habe nach Umsatzsteuergesetz einen Anspruch auf eine Papierrechnung (so steht es auch in den FAQ des BMF vom 19.11.2024).