"...wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint."... ist doch ok und realistisch.
es ist doch schon mal beruhigend zu wissen, dass den Verwaltungsbehörden der Mißstand bekannt ist; und es geht doch nur noch um Schadensbegrenzung. Wer will denn seinen Arbeitgeber gerne ans Bein pinkeln - anders wäre es wenn die Lohnabrechnung im Outsourcing ist - dann könnten beide pinkeln. Aber was macht der arme Dienstleister, wenn ihm sein Programm kein Update anbietet - soll er alle Daten sämtlicher Betroffener prüfen, selber nachrechnen und die Auswertung der Software mit Tipp-Ex korrigieren und dem Finanzamt zufaxen (so stell ich mir das vor - hab das selber noch nie machen müssen - mich erinnert das gerade an AtTuSo und Elsner). Ich denke letzlich müssen es die Finanzamtsmitarbeier ausbaden - und derSteuerbürger den zusätzliche finanzielle Aufwand finanzieren.
Wiso gibt es kein Update von Datev zur korrekten Berechnung der LoSt-Bescheinigung für 2010 (oder gibt es mittlerweile eins)?? Die "corrective action" sieht dort so aus (jedenfalls in unserem Betrieb), dass dem Betroffenen in eim Schreiben mitgeteilt wird, dass er die Werte der falsch erstellten Lohnsteuerbescheinigung abgeändert in der Steuererklärung eintragen soll (bei mir - Zeile 24 "verzichten Sie in der Zeile 37 der 'Anlage Vorsorgeaufwendungen' auf die Eingabe des Betrags, der als Arbeitgeberzuschuß in Zeile 24 der Lohnsteuer ... blabla.) Agenda z.B. hat es doch offensichtlich auch hinbekommen.
http://www.haufe.de/personal/fc/14926#14938
"die Firma AGENDA, über welche wir die Löhne abrechnen, hat bereits am
03.02.2011 ein Update geliefert in welchem nur die betroffenen
Lohnsteuerbescheinigungen neu erzeugt und zur Übermittlung an das FA
bereit gestellt werden"