Vermögenswirksame Leistungen

  • Hallo,


    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen.


    Soweit ist alles eingetragen, bis auf die vermögenswirksamen Leistungen in Form ein Bausparvertrages.


    Ich zahle monatlich 40,00 Euro ein, sowie mein Arbeitgeber.


    Kann ich das überhaupt in meiner Steuererklärung angeben? Wenn ja wo? Und welche Werte trage ich genau ein?


    Mir liegt der Kontoauszug von Dez 2010 vor.

  • Moin,


    mein Steuerberater hat mir " damals " gesagt, für meinen Steuerfall sind die Bausparverträge - und somit auch die vermögenswirksamen Leistungen - uninteressant.


    Seit dem trage ich keine ein.


    Selbst wenn, ändert es nichts an der Berechnung.


    Warte aber bitte noch eine andere Meinung ab.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man sich mit dem Thema Bausparverträge und deren Förderung auseinandersetzt, merkt man schon, ob es sich lohnt.
    Für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage bspw., wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt.


    Das alles steht aber in den Verträgen oder EIngabehilfen beim WISO Steuer Sparbuch.

    • Offizieller Beitrag

    Ich zahle monatlich 40,00 Euro ein, sowie mein Arbeitgeber.


    Die 40 € vom Arbeitgeber sind vermögenswirksame Leistungen, auf die Du die sog. Arbeitnehmersparzulage beantragen kannst, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 17.900 € nicht übersteigt (bei Verheirateten 35.800 €). Diese Sparzulage ist dann über die ESt-Erklärung zu beantragen.


    Auf die 40 € (Bausparbeiträge), die Du selbst einzahlst, kannst Du bis zu einem zu versteuernden Einkommen (Ledige = 25.600, Verheiratete = 51.200 €) eine Wohnungsbauprämie beantragen. Dies geschieht jedoch über die Bausparkasse selbst, von der Du einen "Antrag auf Wohnungsbauprämie" vorliegen haben müsstest. Diesen Antrag dann ausfüllen und an die Bausparkasse senden; falls die von mir oben genannten Beträge nicht überschritten werden.


  • Die 40 € vom Arbeitgeber sind vermögenswirksame Leistungen, auf die Du die sog. Arbeitnehmersparzulage beantragen kannst, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 17.900 € nicht übersteigt (bei Verheirateten 35.800 €). Diese Sparzulage ist dann über die ESt-Erklärung zu beantragen.


    Auf die 40 € (Bausparbeiträge), die Du selbst einzahlst, kannst Du bis zu einem zu versteuernden Einkommen (Ledige = 25.600, Verheiratete = 51.200 €) eine Wohnungsbauprämie beantragen. Dies geschieht jedoch über die Bausparkasse selbst, von der Du einen "Antrag auf Wohnungsbauprämie" vorliegen haben müsstest. Diesen Antrag dann ausfüllen und an die Bausparkasse senden; falls die von mir oben genannten Beträge nicht überschritten werden.


    Die Sparzulage kommt nicht in Frage, da mein Einkommen über 17.900 Euro liegt.


    Allerdings liegt das zu versteuernde Einkommen unter 25.600 Euro.


    Das bedeutet, ich mach keine Angaben zu meinen VWL in der Steuererklärung, sondern fülle den Antrag aus und sende dieses an die Bausparkasse?

    • Offizieller Beitrag


    Die Sparzulage kommt nicht in Frage, da mein Einkommen über 17.900 Euro liegt.


    Allerdings liegt das zu versteuernde Einkommen unter 25.600 Euro.


    Das bedeutet, ich mach keine Angaben zu meinen VWL in der Steuererklärung, sondern fülle den Antrag aus und sende dieses an die Bausparkasse?


    Du nimmst aber schon das zu versteuernde Einkommen aus dem WISO-Bescheid?

  • noch ne Frage dazu: Geh ich richtig in der Annahme, dass ich bei einem Einkommen über 20.000 Euro mir die Mühe mit dem Eintragen der VL gar nicht machen muss. Falls ich später mal weniger verdienen sollte, würde es mir dann irgendwie negativ ausgelegt, dass ich die Angaben jetzt nicht gemacht habe?

  • wo genau findet man das? Allerdings verdiene ich über 40.000 brutto bei Steuerklasse 1, sodass das steuerpflichtige Brutto wohl trotzdem über 20.000 liegen dürfte.