Hallo,
meine Tochter, 17 Jahre, wohnt seit Mai 2011, alleine in der mütterlichen Wohnung. Zuvor (Jan - April) wohnte KM noch mit Tochter zusammen.
KM verzog dann ab Mai 2011 in ein anderes Bundesland.
Das zuständige Jugendamt hat hiervon Kenntnis.
Tochter geht ab August 2011 einer dreijährigen Berufsausbildung nach. Demnach dürfte diese Wohnung der Tochter
nun als auswärtige Wohnung genannt werden.
Ab Ende März 2012 wird dann Tochter 18 Jahre und demnach volljährig.
Kann oder muss ich für das Jahr 2012 einen Freibetrag eintragen lassen? Mit der Tochter habe ich keinen
Kontakt. Alles läuft über das Jugendamt.
Gruß PitHegau