Amazon Marketplace Verkäufe buchen

  • Wenn ich Bücher über Amazon verkaufe, bekomme ich z.B. so etwas:
    Kaufpreis des Käufers: EUR 16,86
    Amazon-Gebühren: (EUR 4,53)
    Versandkostenpauschale: EUR 3,00
    Ihre Einnahmen: EUR 15,33
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    sollte man buchen (SKR 03):
    1... an 8300 (15,33)
    1200 an 1... (15,33)
    4700 an 1200 (4,53)
    oder den Kaufpreis des Käufers, oder auch den Kaufpreis plus Versandkosten versteuern??
    Was ist richtig?


    Und zum Thema Debitoren:
    Da die Kunden in der Regel nicht mehrfach beim selben Anbieter bestellen, muß dann trotzdem für jeden einzelnen eine Debitoren-Nummer vergeben werden? Der StB hatte bislang auf den Belegen zwar verschiedene 1... er Nummern verwendet, diese z.T. aber mehrfach (die selben) bei verschiedenen Kunden/Empfängern. Welches System steckt da hinter?

    • Offizieller Beitrag

    Tagchen,
    Du kannst für jeden Amazon-Kunden eine Kundennummer anlegen - Du kannst auch mit einem "Sammeldebitor Amazon" arbeiten. Das ist reine Geschmackssache. Wenn Deine Kunden eigentlich eh nur einmal bei Dir bestellen, würde sich uU ein Sammeldebitor anbieten.


    Deine Buchungen sind so nicht ganz richtig, denn in der letzten Zeile geht Geld von Deinem Konto ab, welches aber nie auf Deinem Konto war. Außerdem findet sich bei dieser Buchungszeile kein Pendant auf dem Kontoauszug.
    Ich persönlich (!) buche Amazon-Verkäufe über ein "Interimskonto Amazon", gegen das alle Rechnungen gebucht werden. Bei der Abrechnung werden dann die gesammelten Gebühren von den gesammelten Erlösen abgezogen, das Interimskonto ist wieder leer, die Debitoren sind ausgeglichen usw.

  • Kann man im Kaufmann ein Konto als Interimskonto deklarieren?
    Und wie sieht eine komplette Buchung bspw. für einen Montat aus?
    Was ist für Dich der Erlös einer Bestellung? Die reinen Einnahmen?
    Danke schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Vorbedingungen:
    1. Amazon sammelt Geld für mich ein, also tun sie "bankähnliche Dinge" (sehr vereinfacht ausgedrückt!). Darum hat meine Buchhaltung ein Konto "1596 - Interimskonto für Zahlungen via Amazon".
    1a. Die Gebühren (Provisionen, Monatspauschalen die Amazon erhebt) landen auf dem Konto 4615 - Werbekosten Amazon.
    2. Ich verkaufe einen Artikel für 100 € netto plus 19 € USt.
    3. Ich verkaufe einen Artikel für 10 € netto plus 0,19 € Ust.
    4. Ich nehme den Artikel aus 3. zurück, erstelle eine Gutschrift und veranlasse die Auszahlung via Amazon.
    5. Amazon schüttet turnusmäßig aus.


    Jetzt sollten wir genug Krams beisammen haben, um die üblichen Buchungen aufzudröseln ;)
    Also:


    1. Rechnungsstellung: 10000 - Kunde an 8400 - Umsatzerlöse 19%: 119 € (brutto)
    "Zahlung" erfolgt via Amazon: 1596 - Interimskonto an 10000 - Kunde: 119 € ->der Offene Posten des Kunden ist ausgeglichen
    2. Rechnungsstellung 2: 10001 - Kunde 2 an 8400 - Umsatzerlöse 19%: 11,90 € (brutto)
    "Zahlung" erfolgt via Amazon: 1596 - Interimskonto an 10001 - Kunde 2: 11,90 € ->OP ist ausgeglichen
    3. Gutschrift wg. Widerruf (oder wasauchimmer): 8400 - Umsatzerlöse 19% an 10001 - Kunde 2: 11,90 €
    "Zahlung" des gutgeschriebenen Betrags erfolgt via Amazon: 10001 - Kunde 2 an 1596 - Interimskonto: 11,90 €


    Jetzt stehen auf dem Interimskonto Amazon 119 € brutto; Amazon rechnet ab. Die Abrechnung gestaltet sich in etwa so:
    Artikelpreise: 130,90 €
    Ama-Gebühren: 15,00 € (fiktiver Wert...)
    Gesamt: 115,90 €
    --
    Erstattungen: 11,90 €
    --
    Saldo: 104,- €


    Aufgabe ist jetzt, die 104 € auf das Konto zu kriegen und dafür zu sorgen, dass die Amazon-Gebühren richtig verbucht werden. Relativ simpel:
    1200 - Bank an 1596 - Interimskonto Amazon: 104,- €
    4615 - Werbekosten A. an 1596 - Interimskonto A.: 15,- €


    Hat zur Folge: der Betrag, den Amazon ausschüttet, landet auf Deinem Bankkonto. Die erhobenen Gebühren landen im richtigen Kostenkonto. Gutschriften werden direkt über das Interimskonto abgewickelt.
    Das Interimskonto ist jetzt leer, die Erstattung aus der Gutschrift ist bezahlt, die Umsatzerlöse werden richtig versteuert.


    Puh... wenn ich keinen Denkfehler/Schreibfehler habe, war's das.

  • Ich habe Deine Ausführungen jetzt lange versucht zu verstehen, keine Chance...
    aber vielleicht kann ja jemand anderes was damit anfangen.
    Die Info mit dem 'Sammeldebitor Amazon' werde ich schon mal nutzen.
    Könnten wir aber noch mal auf mein Beispiel zurück kommen?
    Was wäre der Bruttobetrag? Incl. Versandkostenpauschale UND Amazon-Gebühren?
    Was müsste ich an meinem Eingangsbeispiel verändern, damit es okay wäre?

    • Offizieller Beitrag

    Schade, hatte mir soviel Mühe gegeben :(


    An Deinem Beispiel falsch ist zB der Umsatz, den Du mit 15,33 angibst. Auf der Rechnung, die Du dem Kunden schickst, steht ja wohl 16,86 €. Also muss dieser Wert logischerweise der Umsatz sein. Umsatz ist der Verkaufserlös inklusive (!) Nebenleistung wie Versandkosten u.ä.!


    Das Problem an Deinen Buchungen ist, dass Buchungen aufgeführt werden, die es garnicht gibt ->Zeile 3. 4700 an Bank würde bedeuten, dass Du irgendwas bezahlt hast. Das stimmt aber nicht, das hat Dir jemand einfach nur nicht ausbezahlt. Lass uns Deine Buchungen zerpflücken:


    1... an 8300 (15,33) -> Umsatzerlös; richtig. Betrag ist aber falsch. Hier muss der Betrag rein, den der Kunde bezahlt. In Deinem Beispiel augenscheinlich 16,86 €
    1200 an 1... (15,33) -> der Kunde überweist auf Dein Bankkonto (steht hier zumindest). Das könnte man durchgehen lassen, wenn jede einzelne Position einzeln auf Deinem Kontoauszug erscheint.
    4700 an 1200 (4,53) -> wie schon gesagt, dieser Buchungssatz besagt, dass Du jemandem was überwiesen hast. Das stimmt schlicht nicht.


    Der Kunde bezahlt doch Versandkosten; also musst Du diese auch umsatzversteuern. Der Bruttobetrag ist also der Betrag, den der Kunde bezahlt. Amazon-Gebühren sind Kosten, die hier erstmal nix zu suchen haben...


    Ich fürchte aber, wir sprengen gerade ein wenig den Rahmen des Forums... drum möchte ich Dir anbieten, mich mal anzurufen oder so. Dann könnte ich Dir noch das eine oder andere verständlicher machen.

  • Hab es noch etwas gären lassen.
    Hab ich Dich richtig verstanden:


    bei diesem Beispiel:
    Kaufpreis des Käufers: EUR 16,86
    Amazon-Gebühren: (EUR 4,53)
    Versandkostenpauschale: EUR 3,00
    Ihre Einnahmen: EUR 15,33


    so:
    1... an 8300 (19,86)
    1596 an 1... (19,86)
    1200 an 1596 (15,33)
    4700 an 1596 (4,53)


    Bzgl. Konto 1596: Da steht bei SKR 03 'Forderungen gegen verbundene Unternehmen - Restlauf größer als 1 Jahr'.
    Ist das wirklich das richtige Konto für ein Interimskonto?


    Danke für die Mühe!!!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte, gern geschehen.
    Was die Kontonummer angeht: die war bei mir frei, also habe ich sie belegt... in meinem hinterlegten Kontenrahmen ist die 1590 der "Durchlaufende Posten", dahinter habe ich diverse Interimskonten angelegt (auch für KK-Zahlungen, Nachnahmen etc.). Bisher hat das noch niemand beanstandet, man könnte diese Konten uU auch in der Nähe von 1360 anlegen. Hierzu möge sich ein gelernter Buchhalter mal äussern, ich bin "nur Kaufmann". Grundsätzlich sind die Kontenrahmen aber eine Vorlage, die an Betriebsbedürfnisse angepasst werden können/sollen/müssen.


    So, wie Du im letzten Post Dein Beispiel umgesetzt hast, sieht es für mich schlüssig aus. Unter der Voraussetzung natürlich, dass auf der Rechnung an den Kunden auch die 19,86 € stehen (wovon ich ausgehe). Wenn Du so vorgehst, dann kannst Du alle Kundenrechnungen auf dem Interimskonto sammeln, bis Amazon ausschüttet. So mache ich das seit etwa 2 Jahren.


    Zu Deinem Beispiel nochmal: Du hast jetzt Umsatzerlöse zu 7% in Höhe von 19,86 € - dagegen ist nichts einzuwenden. Um bessere Auswertungen fahren zu können, wäre es unter Umständen vielleicht sinnvoll, die Versandkosten zu separieren, also auf ein eigenes Konto zu buchen?

    • Offizieller Beitrag

    Der Link bezieht sich NUR UND AUSSCHLIEßLICH auf die Verkaufsgebühren, die Du an Amazon bezahlst.


    Amazon bezahlt Dir festgelegte Versandkosten, die Du dem Kunden natürlich auch auf die Rechnung schreibst. Die Versandkosten als Nebenleistung zur Hauptleistung (Verkauf eines Buches zu 7% USt) tragen umsatzsteuerlich dasselbe Schicksal wie die Hauptleistung. Also sind die von Dir vereinnahmten Versandkosten auch mit 7% USt zu versteuern und so auch auf der Rechnung auszuweisen!


    Wenn Du eine USt-ID hast, bekommst Du lediglich von Amazon die Verkaufsgebühren netto berechnet, also ohne USt. Natürlich darfst Du dann auch keine Vorsteuer ziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt wird's semiphilosophisch ;)
    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du Dich jetzt entschlossen, für Amazon-Zahlungen ein Konto 1362 einzuführen?
    Da alle diese Transit- oder Interimskonten nur relativ kurz bebucht sind, ist mMn eigentlich eine Gliederungszuordnung (für welchen Bereich?) zu vernachlässigen.


    Da es hier aber sehr tief in die Materie geht, möchte ich mal an unser Häschen weitergeben. Vllt. schickst Du ihr mal rasch eine PN, damit sie sich hierzu äussert?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und bin gerade dabei mich in das leidige Thema der Buchungen von Amazon-Verkäufen einzuarbeiten.


    Manuels Ausführungen habe ich soweit verstanden und auch versucht umzusetzen. Allerdings ist festzustellen, dass sämtliche Buchungen, die über das Interimskonto laufen, gleichzeitig umsatzwirksam werden. Das sollte ja nicht Sinn des Interimskontos sein?! Wo liegt mein Fehler? Und an welchen Punkten schlüssele ich die Umsatzsteuer auf? Ich würde die Umsatzsteuer instinktiv lediglich bei der Buchung 1200 an 1596 aufschlüsseln, weil sie vorher ohnehin ohne Bedeutung ist.


    Über einen kleinen Tipp freue ich mich sehr :)


    Dennis

  • Ich habe meinen Fehler gefunden.











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  • Zitat

    Auch wenn der Beitrag etwas älter ist... es hat sich "jemand" die Mühe gemacht und versucht, die (auch umsatzsteuerlich korrekte) Verbuchung von Amazon-Verkäufen in allen erdenklichen Varianten niederzuschreiben:

    Amazon-Verkäufe richtig verbuchen




    Danke für nichts? Für die Infos auf der Seite muss man sich nicht nur Registrieren .... die Downloads der Anleitungen müssen sogar erst frei gegeben werden bevor man daran kommt ......
    Wenn man schon schreibt kostenlos.... dann sollte man dafür nicht mit seinen Daten bezahlen müssen ....

    • Offizieller Beitrag

    Danke für nichts? Für die Infos auf der Seite muss man sich nicht nur Registrieren .... die Downloads der Anleitungen müssen sogar erst frei gegeben werden bevor man daran kommt ......

    Ja und, das läuft über ein normales Shopsystem - das ist durchaus normal und legitim und der Autor der Anleitungen wird sicher seinen Gründe haben, warum er sein geistiges Eigentum auf diesem Wege anbietet.


    Wenn man schon schreibt kostenlos.... dann sollte man dafür nicht mit seinen Daten bezahlen müssen ....

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mit seinen Daten bezahlt man in jedem Shop - regst Du Dich da auch drüber auf? Man muß sich halt entscheiden, welchem Shopbetreiber man traut. Ich sehe keinen Grund, sich hier aufzuregen.

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich blind?
    Da steht doch 0,00€? Ich mag mich irren, aber ist das nicht sozusagen ungefähr das gleiche wie kostenlos?


    Wo ist das Problem? ?(