Hallo, heute hab ich mal eine private Frage zur Steuererklärung. Mein Sohn geht nun auf ein Berufskollege und die Bahnkarten müssen wir selber zahlen. Diese kosten jeden monat ca. 150 Euro. Er verdient kein Geld und bekommt auch kein BAfög. Ich möchte die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung angeben und weiß nicht wo. Kann mir da einer helfen??? Vielen Dank an alle die dieses hier lesen und an alle die mir antworten. Schönes Wochenende und frohe Ostern wünscht Euch sueti
Kann ich Fahrtkosten meines Kindes zum Berufskolleg steuerlich absetzen?
- sueti
- Erledigt
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Bekommst du für deinen Sohn Kindergeld? Wenn ja, dann hast du leider keine Chance.
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Du solltest dringend den Titel des Beitrags ändern.
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Ist das so besser?
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Nö, deshalb habe ich mich mal bemüht.
Ändert aber nichts am Ergebnis, dass diese Kosten mit den kindbezogenen staatlichen Leistungen (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten sind (siehe Napoleon).
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o.k. vielen dank dennoch. ist natürlich schade das fast das ganze kindergeld dafür draufgeht. bin alleinerziehend und hab nicht soviel geld, vielleicht sollte ich da mal beim staat nachfragen.....scherz. wünsche noch ein schönes osterfest. gruß sueti
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Bundesausbildungsbeihilfe
Entschuldige, aber man muss hier nicht auf Sozialleistungen hinweisen, deren Voraussetzungen offensichtich nicht vorliegen *kopfschüttel*
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Entschuldige, aber man muss hier nicht auf Sozialleistungen hinweisen, deren Voraussetzungen offensichtich nicht vorliegen *kopfschüttel*
Was wir woran erkennen? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif]
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Was wir woran erkennen?
"Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist."
--> Im vorliegenden Fall deutet NICHTS darauf hin, dass der Sohn der TE nicht noch zu Hause wohnt. -
hallöchen, vielen dank für den tip, aber mein sohn wohnt noch zuhause. er fährt auch nur 4 haltestellen mit dem zug, aber diese monatskarte kostet fast 150 euro. es sind 2 verschiedene bahngesellschaften. habe ich vorher auch alles nicht gewußt. bafög steht ihm auch nicht zu da sein vater zuviel verdient, dieser zahlt den mindestunterhalt. deshalb war meine hoffnung die fahrtkosten absetzen zu können da ich für den großen 184 euro kindergeld und 199 euro unterhalt bekomme.
also bitte nicht streiten.
schönen sonntag noch
sueti -
bafög steht ihm auch nicht zu da sein vater zuviel verdient, dieser zahlt den mindestunterhalt.
Na, da wäre ja wohl ein Ansatzpunkt.
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--> Im vorliegenden Fall deutet NICHTS darauf hin, dass der Sohn der TE nicht noch zu Hause wohnt.
Bis zum letzten Beitrag wussten wir weder das, noch das Gegenteil.
Dein Kopfschütteln gründete auf Spekulation- zufällig hat die Annahme gestimmt.Na, da wäre ja wohl ein Ansatzpunkt.
Bezweifel ich- bei Vätern, die zur Zahlung von Mindestunterhalt verpflichtet werden, ist meist nichts zu holen.
Ist für diesen Fall auch nur Spekulation.Ich weiß schon lange, dass in unserem Lande Bildung sehr wohl vom Wohlstand abhängt- das ist keine Spekulation, dafür aber Off Topic
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Bezweifel ich- bei Vätern, die zur Zahlung von Mindestunterhalt verpflichtet werden, ist meist nichts zu holen.
Aber wer für´s BaFöG zuviel verdient, muss meiner Meinung nach mehr als den Mindest-Unterhalt zahlen.
Denke mal, dass miwe darauf hinaus wollte. -
Aber wer für´s BaFöG zuviel verdient, muss meiner Meinung nach mehr als den Mindest-Unterhalt zahlen.
Meine persönlichen Erfahrungen sind da andere- aber das gehört hier auch nicht mehr hin.
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Meine persönlichen Erfahrungen sind da andere- aber das gehört hier auch nicht mehr hin.
Stimmt auch wieder. -
hallo oder guten morgen, bitte nicht streiten. also die fahrkarten kosten jetzt 158 euro, ich muß sie alleine tragen, bekomme von niemanden was wieder. mein ex-mann zahlt den mindestunterhalt da er offiziell zu wenig verdient, aber laut bafögamt zuviel um bafög zu bekommen. wie es so im leben ist weiß ich das er mind. das doppelte hat an geld aber nirgends stehts geschrieben. kindergeld sind 184 euro, mann steht ja hälftiges zu zum abziehen,. also finde ich bei solchen fahrtkosten wäre es angebracht es abschreiben zu dürfen. egal, ich kann es dann nicht ändern. aber ganz lieben dank für eure hilfe. gruß sueti