Hi,
kann mir einer die Frage beantworten, ob man bei getrennter Veranlagung auch eine von 2 Steuererklärungen abgeben kann?
Hintergrund: ein Arbeitgeber ist immer sehr langsam mit der Bearbeitung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Arbeitgeber 1 hat bereits die Bescheinung zur Verfügung gestellt und Arbeitgeber 2 vom Ehepartner gibt die Bescheinigung erst im März raus. Da es sich wg. sehr hoher Werbungskosten schon lohnt, den ersten Ehepartner einzureichen, kam die Idee auf, diese Steuererklärung mit getrennter Veranlagung für den einen Ehepartner schon abzugeben. Wir haben auf Rat des Wiso Steuer-Sparbuchs in den letzten Jahren immer getrennte Veranlagung gewählt, da es sich immer wg. einem 2-stelligen Betrag lohnte.
Akzeptiert es das Finanzamt, wenn ein Ehepartner die Steuererklärung jetzt macht und der andere erst gegen Ostern? Wird bei getrennter Veranlagung dem 1. Ehepartner schon früher die Steuerrückzahlung erstattet, obwohl der 2. noch nicht seine Steuererklärung abgegeben hat? Natürlich immer unter der Annahme ,das das FA schnell arbeitet!
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Gruß