Nebenkostenabrechnung

  • Ich arbeite seit über 10 Jahren mit diesem Programm. Heute habe die Nebenkostenabrechnung (7 Wohnungen) für das Jahr 2018 erstellt. Nur bei einem Mieter, der am 01.11.2018 eingezogen ist, sind die Kosten teilweise gesplittet. Bei diesen gesplitteten Kosten sind auch die Ergebnisse falsch berechnet. Nirgendwo ist das Datum 01.12.2018 oder 02.12.2018 hinterlegt.

    Probeweise habe ich mal bei einer anderen Wohnung auch einen Mieterwechsel durchgeführt und dabei tritt dann der gleiche Fehler auf.

    Wer hat denn hier einen Tip, woran das liegen kann?


    .

  • Kannst Du mal prüfen, ob der alte Mietvertrag wirklich nur bis zum 30.11. und nicht etwa bis zum 1.12. geht? Dann muss es eigentlich richtig ausgegeben werden. Überlappende Zeiträume sind - falls man sie überhaupt eingeben kann - an diversen Stellen (z.B. auch bei Zählerablesungen) problematisch und führen zu falschen Ergebnissen.

  • Wer hat denn hier einen Tip, woran das liegen kann?

    Ich nehme an, dass das Abrechnungsjahr 2018 vom 1.1.-31.12.18 geht. Wenn ja, dann sind irgendwie Buchungen falsch gelaufen. Denn wie kann es sein, dass:

    - Grundsteuer, Müllkosten, Allgemeinstrom, Niederschlagwasser "nur" vom 1.11.-31.12.18 aufgeführt sind?

    - bei der ersten Zeile 1.11.-1.2.18 und bei der zweiten Zeile 2.12.-31.12.18 steht? Hier sind die Angaben von Cowgirl zu prüfen, denn dort vermute ich ebenfalls eine falsche Zuordnung. Ein Monat geht vom ersten bis zum letzten Tag.


    Warum wurde keine Gartenpflege bei diesem Mieter berechnet? Auch wenn er zum 1.12. eingezogen ist, muss er sich anteilig an den Kosten beteiligen, warum nicht?


    Was ich noch nicht gesehen habe, dass fast alle Kosten mit dem Umlageschlüssel Wohnungen berechnet wurden. Oder haben alle 7 Wohnungen die gleichen Wohnflächen?

    Nach Wohnungen umzulegen, das müsste im Mietvertrag hinterlegt werden, so sehe ich es.


    Bitte auch unter Mieter den Zeitraum dieser Wohnung prüfen, ob der ehemalige Mieter, wenn er zum 31.10.18 ausgezogen ist, der neue ab dem 1.11,18 eingezogen ist, dass diese Zeiten korrekt eingegeben wurden. Wenn dort ein anderes Datum drin stehen sollte, kann es auch zu Fehlfunktionen kommen.

  • Bei dieser Abrechnung würde ich als Mieter meine Vorauszahlungen zurückfordern! Eine Abrechnung nach "Wohnung" ist m. E. nirgends in der Betriebskostenverordnung vorgesehen.

  • Zitat

    Eine Abrechnung nach "Wohnung" ist m. E. nirgends in der Betriebskostenverordnung vorgesehen.

    8o Wundert mich nicht, da geht‘s ja gar nicht um Aufteilung, sondern darum, was Betriebskosten sind. Daher ist also die Aufteilung nach Wohnungen durchaus im Einklang mit der Betriebskostenverordnung. Als Vermieter würde ich mich auf BGB § 556a berufen, sofern die Verteilung nach Wohnungen im Mietvertrag vereinbart worden ist.

  • Zitat

    Aber vermutlich hat die WEG das schon längst so beschlossen

    Ja, ging doch hier um Mieter, nicht um die WEG. Errjot hat es doch schön zusammengefasst:

    Zitat

    Nach Wohnungen umzulegen, das müsste im Mietvertrag hinterlegt werden, so sehe ich es

  • Erst einen Dank an Cowgirl, genau hier lag der Fehler. Bei einen Programmupdate müssen scheinbar bei den o.a. gesplitteten Kosten der Abrechnungszeitraum in der Vorlage auf dem 01.12. geändert worden sein. Ich habe die Vorlage jedenfalls im Jahr 2018 nicht geändert. Warum das Problem mit der gesplitten Buchung nur bei der einen Wohnung (von 7) aufgetreten ist, ist mir schleierhaft.

    Ansonsten hat alles seine Richtigkeit. Die Gartenpflege wird erst ab 2019 umgelegt, die Mieter erhalten aber schon mal die Information über die künftig anfallenden Kosten.

    Der Verteilungsschlüssel Wohnung ist ist im Mietvertrag festgelegt und ist auch gestzeskonform.