Umsatz für bestimmte Zeitspanne ermitteln

  • Hallo, ich versuche gerade meinen Umsatz für die Monate Februar, März und April 2019 zu ermitteln (um die Corona Förderung zu beantragen). Die Funktion Rechnungs- und Buchhaltungslisten --> EÜR ist dafür leider ungeeigent, weil sie statt den Daten der Zahlungseingänge die Daten der Rechnugnsstellung berücksichtigt. Die Funktion Steuerauswertung-->EÜR berücksichtigt immer das ganze Jahr und ist darum ebenfalls nicht zu gebrauchen um die Ümsätze für einen bestimmte Zeitspanne zu berechnen. Sieht jemand eine andere Möglichkeit den Umsatz zu ermitteln?

  • In der Rechnungsansicht jeden Monat als Tabelle exportieren.

    Das gleiche bei den Eingangsrechnungen.


    Ich finde die EUR schon aussagekräftig zusammen mit den Bank-Kontoauszügen (Liquidität)

  • Oder "Finanzen > Rechnungs- und Buchhaltungslisten > Ausgangsrechnungen". Mit gehaltener Strg-Taste kannst du da mehrere Monate auswählen. Das ganze dann rechts nach Excel Exportieren und einen Filter setzen über alle Rechnungen, die auch eine erhaltene Zahlung haben.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich versuche gerade meinen Umsatz für die Monate Februar, März und April 2019 zu ermitteln

    Die Funktion Rechnungs- und Buchhaltungslisten --> EÜR ist dafür leider ungeeignet, weil sie statt den Daten der Zahlungseingänge die Daten der Rechnungsstellung berücksichtigt.

    Umsatz besteht aber aus den Forderungen und gestellten Rechnungen an andere Unternehmen.

    Machts Du Soll versteuerung?

  • Rechnungs- und Buchhaltungslisten --> EÜR ist dafür leider ungeeigent, weil sie statt den Daten der Zahlungseingänge die Daten der Rechnugnsstellung berücksichtigt

    Häh, stimmt doch gar nicht. jedenfalls nicht bei mir. Es geht nach Zahlungseingang.

    Edit:

    Und entgegen meines gestrigen Textes von gestern hier (da war es wohl schon zu späte), spielt Ist- und Soll-Versteuerung bei der EÜR keine Rolle.

  • Also die EÜR für die Steuer und die EÜR in Rechnungs- und Buchhaltungslisten gibt definitiv etwas anderes aus. Das habe ich schon vor einiger Zeit herausgefunden. Siehe dazu Unterschied zwischen EÜR in den Rechnungs und Buchhaltungslisten und Steuer-Auswertungen
    Wenn für den Umsatz aber die gestellten Rechnungen ausschlaggebend sind dann wäre das natürlich egal. Soweit mir bekannt ist aber der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend. Das war auch das Ergebniss des Post oben. Liege ich hier falsch? Ich würde den Umsatz also folgendermaßen berechnen: Eingegngene Zahlungen + Ausgegangene Zahlungen = Umsatz. Alternativ könnte man rechnen gestellte Rechnungen + bezahlte Rechnungen = Umsatz. Was ist denn nun richtig?

  • Ich glaube für die Corona-Förderung (darum geht es doch noch ?) ist es wichtig diejenigen zu fragen, die das Geld oder den Kredit ausgeben ?

    Am besten halte ich für den ganzen Vorgang die Hausbank und den Steuerberater für geeignet. Deswegen dachte ich dass die normale EÜR durchaus geeignet ist ?

  • Zitat
    Als Umsatz bezeichnet man den Wert der verkauften Waren und Dienstleistungen einer Periode.


    Oh...hoppla. Das ändert so einiges. Vielen Dank. Dann kann ich einfach den Wert aller bezahlter Außgangsrechnungen addieren.


    Zur Coronaförderung. Es geht mir hier um die Bundesförderung für Kleinunternehmer bis 5 Mitarbeiter. Diese wird über die Förderbanken der Bundesländer beantragt. Im Antrag steht der folgende Satz an dem ich mich orinetieren möchte:

    Zitat
    Code
    Der Liquiditätsengpass durch die Corona Pandemie kann insbesondere daraus resultieren, dass ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) vorliegt.
  • Okay...also addiere ich den Wert aller gestellten Rechnungen für Feb./März/April 2019, teile ihn durch 3 und vergleiche mit der Summe aller gestellten Rechnungen für März 2020. So müsste es passen.


    Nach dieser Rechnung scheine ich aktuell keinen Anspruch auf die Förderung zu haben. ...aber wahrscheinich nächsten Monat.


    Vielen Lieben Dank für die Hilfe!!!!

  • Sieh dir mal die Tabellen-Auswertungen an.

    Da kannst du auf Basis der Zahlungszuordnungen (also bezahlte Ein- und Ausgangsrechnungen, dazu auch andere Einnahmen und Ausgaben, Listen für freie Zeiträume erzeugen.


    Grüße und viel Erfolg!

    • Offizieller Beitrag

    Okay...also addiere ich den Wert aller gestellten Rechnungen für Feb./März/April 2019, teile ihn durch 3 und vergleiche mit der Summe aller gestellten Rechnungen für März 2020. So müsste es passen.

    Voraussetzung für die Förderung ist.., wenn:

    sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt.

    Rechenbeispiel:

    Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro.


    Das kannst Du ganz einfach über die Rechnungsliste per Datumsfilter eingrenzen.

    Aus Deinem Link aus deinem Beitrag im anderen Thread stellt sich mir die Frage: Hast Du Sollversteuerung? Da scheint ein Fehler drinnen zu sein in der Berechnung der EÜR für Sollversteuerung