Hallo Auskenner,
ich bin eine der Glücklichen, die aufgrund der aktuellen Krise Soforthilfe erhalten hat. Wie verbuche ich den Zahlungseingang der Investitionsbank denn? Als "8100 Steuerfreie Umsätze"?
Dankbar für Tipps,
TiBo
Hallo Auskenner,
ich bin eine der Glücklichen, die aufgrund der aktuellen Krise Soforthilfe erhalten hat. Wie verbuche ich den Zahlungseingang der Investitionsbank denn? Als "8100 Steuerfreie Umsätze"?
Dankbar für Tipps,
TiBo
2743 halte ich für zielführender.
8100 Steuerfreie Umsätze"
m.M.n. handelt es sich hierbei nicht um einen Umsatz (Erlös) eher um einen steuerpflichtigen Zuschuss.
Auch Haufe schreibt dass die Corona-hilfe als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Zitat von haufe
Zählen die ausgezahlten Zuschüsse zu den Betriebseinnahmen?
Ja, der Zuschuss in Form der Corona Soforthilfen ist als Betriebseinnahme zu erfassen und wird als solche versteuert. Dies gilt dabei für die Einkommensteuer und sofern juristische Personen die Corona Soforthilfe erhalten, auch für die Körperschaftsteuer.
Folglich würde ich den Zuschuss auf 2743 Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) verbuchen.
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Nachtrag:
Danke Jogi76
Es ist absolut kein Investitionszuschuss - es wird doch nichts investiert hier. Es ist ein "verlorener" Zuschuss der öffentlichen Hand, der unter 2709 sonstige betriebliche Erträge nicht regelmäßig ausgewiesen wird.
Es ist ein "verlorener" Zuschuss der öffentlichen Hand
Wie ein Investitionszuschuss.
Letztendlich aber auch okay, wobei sonstige betriebliche Erträge sind Erträge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Passt dann auch nicht richtig.
ZitatDer Corona-Zuschuss ist als gewinnerhöhende Betriebseinnehme zu erfassen und ist der Steuer zu unterwerfen. Da hier aber kein Leistungstausch vorliegt ist darauf keine Umsatzsteuer abzuführen.
Hier eignet sich zum Beispiel das Konto “ Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)“ welches im DATEV Kontenrahmen bereits enthalten und im SKR 03 als Konto 2743, bzw. im SKR 04 als Konto 4975 bereits richtig geschlüsselt ist. Somit kann man das Konto kopieren und unter entsprechender Bezeichnung verwenden.
so steht es zumindest beim Wiesbadener Kontierungsservice
Wer ist denn das? Das ist ein Dienstleister, der Buchungsservice anbietet, aber niemand, der bestimmen könnte, wo das gebucht werden soll.
Selbst in Lexinform habe ich noch keinen Vorschlag gefunden (dies hätte - da von der Datev gepflegt - für mich einen reelleren Hintergrund). Einen Liquiditätszuschuss mit den Investitionszuschüssen zu vermengen, halte ich für falsch. Man kann auch z. B. 4709 wählen, hier wird auch die unregelmäßige Zahlung ausgewiesen.
Wer ist denn das? Das ist ein Dienstleister, der Buchungsservice anbietet, aber niemand, der bestimmen könnte, wo das gebucht werden soll.
Selbst in Lexinform habe ich noch keinen Vorschlag gefunden (dies hätte - da von der Datev gepflegt - für mich einen reelleren Hintergrund). Einen Liquiditätszuschuss mit den Investitionszuschüssen zu vermengen, halte ich für falsch. Man kann auch z. B. 4709 wählen, hier wird auch die unregelmäßige Zahlung ausgewiesen.
Ich nutze die Software nicht und muss auch nicht buchen. Aber relativiert der letzte Satz des Zitates die Aussage des "Buchungsservice" nicht und schlägt als gangbaren Weg eine Kopie (!) des genannten Kontos vor mit entsprechender eindeutiger Bezeichnung, weil es eben mit allen steuerlichen Konsequenzen zutreffend hinterlegt sei?
ZitatDer Corona-Zuschuss ist als gewinnerhöhende Betriebseinnehme zu erfassen und ist der Steuer zu unterwerfen. Da hier aber kein Leistungstausch vorliegt ist darauf keine Umsatzsteuer abzuführen.
Hier eignet sich zum Beispiel das Konto “ Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)“ welches im DATEV Kontenrahmen bereits enthalten und im SKR 03 als Konto 2743, bzw. im SKR 04 als Konto 4975 bereits richtig geschlüsselt ist. Somit kann man das Konto kopieren und unter entsprechender Bezeichnung verwenden.
so steht es zumindest beim Wiesbadener Kontierungsservice
Es muss ja nicht alles falsch sein, nur weil es nicht von oberster Stelle kommt.
Um das Thema fortzuführen: Auf welches Konto würde dann die Rückzahlung der nicht verbrauchten Soforthilfe gebucht werden?
Um das Thema fortzuführen: Auf welches Konto würde dann die Rückzahlung der nicht verbrauchten Soforthilfe gebucht werden?
Auf dem selbigen!
Ist dies nur eine "eventuellfrage" oder tatsächlich so bei Dir? Mich würde OT mal der Prozess interessieren. (Welches Bundesland, wie erfolgte die Nachweispflicht und wie ist der Prozess der Rückzahlung angestoßen worden)
Auf dem selbigen!
Ist dies nur eine "eventuellfrage" oder tatsächlich so bei Dir? Mich würde OT mal der Prozess interessieren. (Welches Bundesland, wie erfolgte die Nachweispflicht und wie ist der Prozess der Rückzahlung angestoßen worden)
Momentan nur eine "Eventuellfrage"... meine betrieblichen Kosten liegen unter der Soforthilfe. Private Lebensführungskosten fallen in NRW nicht unter die Soforthilfe, wie in dem ein oder anderen Bundesland. Sofern sich die Verwendungsrichtlinien der Soforthilfe nicht noch verändern, muss sie unaufgefordert zurückgezahlt werden, wenn etwas übrig bleibt.
Die Nachweispflicht erfolgt meines Wissens über die Steuererklärung. Ich denke, es fällt spätestens dann auf, wenn die Betriebsausgaben niedriger ausfallen als die Corona-Soforthilfe. Ich kann natürlich auch nicht ausschließen, dass einzelne Personen genauer kontrolliert werden.
Private Lebensführungskosten fallen in NRW nicht unter die Soforthilfe,
Nicht nur in NRW
Die Nachweispflicht erfolgt meines Wissens über die Steuererklärung.
Genau. Dieses prozetere ist mir allerdings derzeit nur für NRW bekannt, da dort ein rudimentäres Antragsverfahren verwandt wurde. Hättest Du in einem anderen Bundesland den Antrag gestellt, hättest Du Dich umfangreicher erklären müssen und wärst dann schon an die Grenzen gestoßen.
Ich kann natürlich auch nicht ausschließen, dass einzelne Personen genauer kontrolliert werden.
So böse wie Altmaier derzeit ist, wird da keiner mit blauem Auge davon kommen! Der wird alle Register ziehen.
Moin,
na ja lesen hilft nicht immer, da die Infos aus April stammen. Am 12.Mai (Landesregierung NRW) wurde verkündigt:
Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.
Also wiederum gefragt: Wie buchen ich zurück
Wie buchen ich zurück
wenn Du zurück zahlen musst ???
Auf dem selbigen!
Wie buchen ich zurück
wenn Du zurück zahlen musst ???
Auf dem selbigen!
Wie auch sonst?
Hallo an alle,
laut meiner Recherche sollte die Corona Hilfe Versteuert werden, heißt das jetzt ich verbuche es auf das Kontierungs-Konto 2743?
Das Kontierungskonto 2700 (Sonstige Erträge) kann ja nicht sein da es kein Ertrag ist sondern eine Hilfe.
Schönen Vatertag
kann ja nicht sein da es kein Ertrag ist sondern eine Hilfe.
dann musst du das eben auf ein Spendenkonto buchen .....
Um das Thema fortzuführen: Auf welches Konto würde dann die Rückzahlung der nicht verbrauchten Soforthilfe gebucht werden?
Auf dem selbigen!
Ist dies nur eine "eventuellfrage" oder tatsächlich so bei Dir? Mich würde OT mal der Prozess interessieren. (Welches Bundesland, wie erfolgte die Nachweispflicht und wie ist der Prozess der Rückzahlung angestoßen worden)
Entschuldigung, dass ich das Thema nochmals aufmache:
Ich habe die Soforthilfe zurücküberwiesen, weil ich sie zum Glück doch nicht gebraucht habe. Die Einnahme hatte ich auf Konto 2743 verbucht. Dieses wird mir für die Rückzahlung aber nicht angeboten. Kann ich stattdessen Konto 2300 verwenden, und "Keine Vorsteuer" wählen? Danke vorab für Eure Hilfe!
nee muss aufs gleiche Konto damit es sich wieder ausgleicht, das Konto 2743 kommt, wenn du umstellst auf Einnahme, der Betrag ist halt eine negative Einnahme, dann gibts ne Meldung, die quittieren und gut iss.
Danke für den Lösungsvorschlag, Michael!
Der klappt leider nicht bei mir: die besagte Meldung führt dazu, dass der negative Betrag wieder in einen positiven umgewandelt wird. Deshalb kann ich es dann doch nicht verbuchen. Stattdessen bleibt wohl doch nur KTO 2300.