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  • 22. September. 2023
  • hfischer
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Mit der Unterschrift von Manuela Schwesig, die den in Urlaub befindlichen Bundespräsidenten vertritt, ist das sogenannte „Cannabis-Gesetz“ am 27.03.2024 rechtkräftig und ist ab 01.04.2024 in Kraft. Damit ist der gemeinschaftliche Anbau über sogenannte Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) grundsätzlich möglich. Nach dem neuen Gesetz soll der Anbau von Cannabis im Rahmen der sogenannten Cannabis Social Clubs ab 01.07.2024 erlaubt werden. 

Das Gesetz erlaubt den Anbau von Cannabis im privaten Umfeld und in nicht gewerblich orientierten Gemeinschaften unter strengen Auflagen. Bis dato war der Konsum und Besitz von Cannabis grundsätzlich verboten. Der gemeinschaftliche Anbau wird nach Inkrafttreten des CanG über sogenannte Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) organisiert.

In diesem Beitrag erfahrt Ihr, welche gesetzlichen Regelungen für Cannabis Social Clubs gelten, ob  Cannabis Social Clubs gemeinnützig sein können, welche Richtlinien für die Abgabe von Cannabis gelten werden und wie man einen Cannabis Social Club gründet.

Inhaltsverzeichnis
Das neue Cannabis Gesetz

Gesetzliche Regelungen

Man kann schon jetzt einen Cannabis Social Club gründen. Wichtig ist dabei nur, dass man in den Statuten nicht gegen das geltende Recht verstößt. Bei Neugründungen solltet Ihr aber auch einige zwingenden Vorschriften beachten, die in der Satzung berücksichtigt werden müssen.

Es gibt bereits Cannabis Social Clubs, die aber bisher als primäre Zielsetzung die Legalisierung des Konsums von Cannabis verfolgten. Hier solltet Ihr prüfen, ob die Satzung auch den Anbau und den Vertrieb (der nicht gewinnorientiert sein darf) umfasst. Sollte eine Satzungsänderung anstehen, solltet Ihr sie mit einem Fachanwalt besprechen. Auf jeden Fall muss dann aus der Satzung hervorgehen, dass Anbau und Vertrieb von Cannabis ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes muss eine Anbauvereinigung behördlich genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt auf Antrag. Für die Antragstellung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Die Anbauvereinigung muss gewährleisten, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt ist.
  • Die Anbauvereinigung muss die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des Cannabis Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen gewährleisten.

Den Antrag auf Erlaubnis müsst Ihr schriftlich oder elektronisch stellen. Folgende Angaben muss der Antrag – in deutscher Sprache – beinhalten: 

  • Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
    • zuständiges Registergericht und die Registernummer der AnbauvereinigungVorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der AnbauvereinigungVorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhaltenEin höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der AnbauvereinigungDie geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der AnbauvereinigungLage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des GebäudeteilsGröße oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmeterndie Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden, Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1, 11 CanG.Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 CanG ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 CanG nachzuweisenden Beratungs- und PräventionskenntnisseDas nach § 23 Absatz 6 CanG zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Nach Erlaubniserteilung eingetretene Änderungen müsst Ihr der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.

Gemeinnützigkeit von Cannabis Social Clubs

Können Cannabis Social Clubs gemeinnützig sein?

Wenn Ihr einen Cannabis Social Club gründen wollt, fragt Ihr Euch sicher auch, ob so ein Verein die Gemeinnützigkeit erlangen kann. Im § 52 AO (Abgabenordnung) ist eine – nicht abgeschlossene – Liste enthalten, in der Ziele aufgelistet sind, deren Verfolgung als gemeinnützig anerkannt werden. Die Juristen sind sich nicht einig, ob ein Club, der Cannabis anbauen und seine Mitglieder damit versorgen will, auch gemeinnützig sein kann. Der überwiegende Teil der Rechtexperten ist hier zumindest skeptisch.

Einige Fachleute können sich vorstellen, dass eine Zuordnung möglich wäre, wenn der Cannabisanbau und die Abgabe an Mitglieder laut Satzung zur Reduzierung von gesundheitlichen Gefahren dienen. Dann könnte man unter Umständen darin eine Förderung der Wissenschaft oder auch des öffentlichen Gesundheitswesens sehen. Will man aber einen Cannabis Social Club gründen, dürfte man sich nicht auf diese Zielsetzung beschränken.

Andere halten es auch für möglich, den Club dem Zweck der Pflanzenzucht zuzuordnen. Auch der Zweck „Kleingärtnerei“ wird in diesem Zusammenhang ins Gespräch gebracht. Eine Anerkennung auf dieser Basis wird allerdings äußerst skeptisch gesehen, da es sich beim Zweck eines Cannabis Clubs doch primär um die Abgabe von berauschenden Substanzen (Cannabis) handelt.

Zusammenfassend solltet Ihr davon ausgehen – wollt Ihr einen Cannabis Club gründen – dass hierfür keine Gemeinnützigkeit erteilt wird.

Gesetzliche Vorgaben für Cannabis Social Clubs

Cannabis Social Club: diese Auflagen müsst Ihr erfüllen

Nach dem neuen Gesetz, sind der Anbau und Vertrieb im Cannabis Social Club erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. Wenn Ihr einen solchen Club gründen wollt, solltet Ihr Euch über die Bestimmungen im Klaren sein. Nach dem CanG müssen folgende Regelungen eingehalten werden.

  •  Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben.
    • Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.Sie dürfen in keinem anderen Anbauverein bereits Mitglied sein.Die schriftliche oder elektronische Selbstauskunft, dass man in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied ist, muss von der Anbauvereinigung drei Jahre aufbewahrt werden.Mitglieder der Anbauvereinigung müssen ihren Wohnsitz und ihr Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Wohnsitzänderungen müssen der Vereinigung gemeldet werden.
  • Der Anbau darf nur von den Mitgliedern gemeinschaftlich erfolgen.
    • Volljährige, geringfügig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 SGB IV dürfen beschäftigt werden.Die Mitglieder müssen beim Anbau aktiv mitwirken.
    • Der Anbau hat in einer Art zu erfolgen, bei dem Gesundheitsrisiken minimiert werden. Weitergehende Vorschriften können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erlassen.
  • Die Anbauvereinigung hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
    • Es sind regelmäßig Stichproben des angebauten Materials zu nehmen. Nicht weitergabefähiges Material ist unverzüglich zu vernichten.
  • Es darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums angebauter Cannabis in Reinform als Marihuana oder Haschisch an Mitglieder der Anbauvereinigung weitergegeben werden.
    • Das Cannabis darf nur von Mitgliedern der Anbauvereinigung an andere Mitglieder innerhalb des befriedeten Besitztums weitergegeben werden. Die Empfänger müssen persönlich anwesend sein.
    • Die Anbauvereinigung muss eine strikte Kontrolle des Alters und der Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung durchführen. Hierzu muss der Empfänger einen Mitgliedsausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen.
    • An die Mitglieder darf pro Tag maximal 25 Gramm Cannabis abgegeben werden. An Mitglieder im Alter von 18 bis 20 Jahren darf pro Monat maximal 30 Gramm, an Mitglieder ab 21 Jahre maximal 50 Gramm abgegeben werden.
    • Die Empfänger dürfen den Cannabis nicht an Dritte weitergeben. Der Cannabis darf auch von der Anbauvereinigung nicht versandt oder geliefert werden.
    • Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) darf nur innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung weitergegeben werden.
    • An Mitglieder der Anbauvereinigung und Nichtmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben dürfen pro Monat maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge abgegeben werden, wobei die Gesamtzahl von Samen und Stecklingen nicht höher als sieben sein darf.
      Bei der Übergabe müssen die weitergebende und die annehmende Person persönlich anwesend sein.
    • Das Vermehrungsmaterial darf an Mitglieder und Nichtmitglieder nur für den privaten Anbau abgegeben werden.
    • An andere Anbauvereinigungen darf Vermehrungsmaterial nur zur Qualitätssicherung abgegeben werden.
    • Der Versand und die Lieferung sind nicht erlaubt.
  • Der Cannabis darf nicht mit anderen Stoffen vermischt, vermengt oder verbunden werden. Folgende Stoffe dürfen auch nicht einzeln weitergegeben werden: Tabak, Nikotin, Lebensmittel, Futtermittel oder andere Zusätze.
  • Der Cannabis und das Vermehrungsmaterial dürfen nur in neutralen Verpackungen weitergegeben werden.
    • Es muss ein Beipackzettel ausgehändigt werden, der die folgenden Angaben enthalten muss: Gewicht in Gramm, Ernte- und Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte, durchschnittlicher THC- und CBD-Gehalt in Prozent.
    • Im Beipackzettel muss außerdem hingewiesen werden auf
      mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei Cannabisgenuss im Alter von unter 25 Jahren.
      notwendige Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz, einschließlich Nichtkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit.
      Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und bei zusätzlichem Konsum mit anderen psychoaktiv wirksamen Substanzen,
      Einschränkungen bei der Straßenverkehrstauglichkeit und beim Bedienen von Maschinen,
      die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung errichtete digitale Plattform, auf der sie weitere Informationen nutzerfreundlich und adressatengerecht bereitstellt.
    • Die Liste der Angaben kann vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium erweitert und ergänzt werden.
  • Die Anbauvereinigung muss sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf den Cannabis oder das Vermehrungsmaterial haben. Das befriedete Besitztum muss durch Umzäunungen, einbruchssichere Türen und Fenster oder andere geeignete Maßnahmen gesichert werden.
    • Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis ist zwischen unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums erlaubt. Sind die Teile nicht direkt verbunden, gelten die folgenden Bestimmungen.
    • Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen nicht direkt miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung ist erlaubt, wenn …
      … nicht mehr als ein Zwölftel der in der Erlaubnis zum Betrieb der Anbauvereinigung zugelassenen jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemenge transportiert wird.
      … der Cannabis beim Transport gegen Zugriff Unbefugter – insbesondere Kinder und Jugendliche – geschützt wird. Das Transportbehältnis muss zusätzlich gegen die Wegnahme des Cannabis gesichert werden.
      … der Transport muss spätestens einen Werktag vor Durchführung der zuständigen Behörde gemeldet werden. Anzugeben sind Start- und Zieladresse, transportierte Sorten und deren Mengen (in Gramm).
      … Der Transport muss durch ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in Begleitung eines Mitglieds durchgeführt werden.
    • Das Mitglied der Anbauvereinigung muss folgende Unterlagen mit sich führen:
      …Mitgliedausweis der Anbauvereinigung,
      … Kopie der Erlaubnis zum Betrieb der Anbauvereinigung,
      … Transportbescheinigung, die von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Bescheinigung muss die folgenden Angaben beinhalten: Name und Anschrift der Anbauvereinigung, Datum, Start- und Zieladresse des Transports, transportierte Sorten und deren Menge, Name und Kontaktdaten der für die Genehmigung der Anbauvereinigung zuständigen Behörde.

  • In der Satzung der Anbauvereinigung muss eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorgeschrieben werden. Außerdem muss die Satzung vorschreiben, dass Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sich deren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland befindet.

Ihr seht also, dass neben dem Anbau von Cannabis auch eine ganze Reihe von Auflagen auf Euch warten werden.

Cannabis Social Club gründen

So gründet Ihr einen Cannabis Social Club

Einen Cannabis Social Club aufzubauen ist einfach, denn grundsätzlich ist ein Cannabis Club nichts anderes, wie jeder andere Verein. Die Gemeinnützigkeit hat nichts mit der Vereinsgründung zu tun, da sie ja erst später durch das Finanzamt (in diesem Fall wahrscheinlich nicht) festgestellt wird.

Tipp

Cannabis Social Clubs müssen wie jeder andere Verein verwaltet werden. Da Ihr jedoch gesetzliche Regelungen wie die Mengenabgabe an Mitgliedern kontrollieren und einhalten müsst, solltet Ihr bei der Vereinsverwaltung besonders sorgfältig sein. Damit Ihr Euch bei der Verwaltung Eures Cannabis Clubs Nerven, Zeit und Arbeit spart, aber dennoch den Überblick behaltet, haben wir unsere Vereinssoftware WISO MeinVerein Web entwickelt. Testet jetzt alle Funktionen unserer Online-Vereinsverwaltung unverbindlich für 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst.

Zunächst müsst Ihr Mitglieder für den Cannabis Social Club finden. Hierzu könnt Ihr eine öffentliche Veranstaltung oder eine Pressekonferenz organisieren. Macht auf jeden Fall von vorneherein klar, dass Ihr innerhalb der gesetzlichen Regeln Cannabis für den Eigenbedarf der volljährigen Mitglieder anbauen werdet. Details sprecht Ihr am besten mit einem Anwalt ab, da man hier schnell in eine juristische Falle geraten kann. Wichtig wäre auch, dass deutlich wird, dass Ihr mit dem Club zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels beitragen wollt.

Im zweiten Schritt solltet Ihr die Organisation Eures Clubs aufbauen. In dieser Phase ist das primäre Ziel, ins Vereinsregister eingetragen zu werden. Nur so erreicht Ihr, dass Euer Club zu einer juristischen Person wird. Solange dies nicht der Fall ist, haftet jeder im Cannabis Social Club persönlich für Schritte, die er für den Club unternimmt. Nach § 21 BGB muss zur Eintragung ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Ihr müsst zur Eintragung also auch die Voraussetzungen erfüllen, die jeder Verein erfüllen muss, um ins Vereinsregister eingetragen zu werden.

Da die bisher installierten Clubs mit der Zielsetzung gegründet wurden, den Cannabis-Anbau und -Konsum zu legalisieren, fragt Ihr Euch vielleicht, ob ein Cannabis Social Club mit der klaren Zielsetzung der Produktion und des Konsums von Cannabis bereits jetzt gegründet werden und ins Vereinsregister eingetragen werden kann. Hierzu hat das Oberlandesgericht München am 04.10.2023 einen wichtigen Beschluss gefällt. Die Richter stellten fest, dass Cannabis Social Clubs bereits jetzt ins Vereinsregister eingetragen werden können. Die Satzung muss allerdings unmissverständlich klarstellen, dass der Anbau und die Weitergabe von Cannabis erst erfolgt, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. (Aktenzeichen: 31 Wx 153/23 e)

Die Satzung Eures Cannabis Social Clubs muss neben den allgemein vorgeschriebenen Bestandteilen zusätzlich die folgenden Punkte beinhalten (§ 12 Abs. 1 CanG):

  • Der Zweck der Anbauvereinigung ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen
  • Eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten wird festgelegt.
  • Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Der Erwerb und die Fortdauer der Mitgliedschaft ist an einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft.

Diese Punkte sind zwar nicht zwingend für die Eintragung ins Vereinsregister, doch die Regelungen sind vorgeschrieben, damit Euer Cannabis Social Club auch von den entsprechenden Behörden genehmigt werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind Cannabis Social Clubs legal?

Ja, Cannabis Social Clubs sind legal. Es gibt in Deutschland auch schon eine ganze Reihe davon. Allerding dürfen diese Clubs derzeit weder Cannabis anbauen oder vertreiben. Geplant ist eine Freigabe des Cannabis unter strengen Auflagen ab 2024. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

Was wird Cannabis in Social Clubs kosten?

Ein Cannabis Social Club darf keine Gewinne erwirtschaften. Geplant ist, dass sich der Club zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Ob zusätzliche Zuzahlungen pro Gramm Cannabis notwendig werden, muss dann individuell bestimmt werden.

Wie funktioniert ein Cannabis Social Club?

Eigentlich ist ein Cannabis Social Club ein Verein wie jeder andere, nur dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom Finanzamt für gemeinnützig erklärt wird. Außerdem müsst Ihr damit rechnen, dass ein Cannabis Social Club zumindest in der Anfangsphase strenger als andere Vereine überwacht wird.

Kann ich jetzt einen Kiffer Club gründen?

Da im Rahmen der begrenzten Freigabe von Cannabis wahrscheinlich auch geregelt wird, dass Cannabis nicht in den Clubräumen konsumiert werden darf, werden Cannabis Social Clubs sicher keine „Kiffer Clubs“.

Tipp

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Ein Kommentar

    • Lesekatz
    • 1
    • 11:57 Uhr am 25. März. 2024

    Man merkt an den Informationsseiten im Internet die Welt der "Kiffer" ist verpeilt :) Vielen Dank, dass Sie sachliche und ausführliche Informationen lieferten!

    Man merkt an den Informationsseiten im Internet die Welt der „Kiffer“ ist verpeilt 🙂 Vielen Dank, dass Sie sachliche und ausführliche Informationen lieferten!

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