Jetzt Als Demoverein starten
  • 06. Oktober. 2023
  • hfischer
  • 0

Der geschäftsführende Vorstand vertritt Euren Verein nach außen. Diese Vertretungsbefugnis ist ihm gesetzlich verliehen. In diesem Artikel erfahrt Ihr unter anderem, wie weit die Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstands geht und wie sie eingegrenzt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Umfang der Vertretungsbefugnis

Der Gesetzgeber hat die Vertretungsbefugnis Eures Vorstandes grundsätzlich nicht begrenzt (§ 26 Abs. 2 BGB). Aus der Funktion des geschäftsführenden Vorstands ergibt sich aber, dass er natürlich nur Rechtsgeschäfte abwickeln darf, die in Verbindung zum Satzungszweck Eures Vereins stehen. Außerdem kann er nicht über Rechtsgeschäfte entscheiden, die der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

In Eurer Satzung könnt Ihr der Vertretungsbefugnis Eures Vorstandes Grenzen setzen. Diese Grenzen dürfen aber nicht so eng gezogen werden, dass der Vorstand nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. Möglich ist aber, dass die Satzung beispielsweise verbietet, grundsätzlich bestimmte Verträge abzuschließen oder den Abschluss bei Überschreiten einer Höchstsumme ohne vorherige Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Sollen die Beschränkungen nach außen wirksam werden, müssen sie im Vereinsregister eingetragen werden (§ 64 BGB) und bei Rechtsgeschäften dem Außenstehenden bekannt sein.

In-sich-Geschäfte

Verbot von „In-sich-Geschäften“

Außerdem ist es ausgeschlossen, dass ein Vorstandsmitglied als Privatperson einen Vertrag mit dem Verein schließt. Hierbei würde es sich um ein sogenanntes „In-sich-Geschäft“ handeln (§ 181 BGB). Beispiel: ein Vorstandsmitglied verkauft ein Grundstück an den Verein. Es kann nicht an der Abstimmung teilnehmen. An den Beratungen des Vorstands zu diesem Thema darf er grundsätzlich teilnehmen. Er sollte aber darauf verzichten, um schon von Anfang an den Eindruck der „Kungelei“ zu vermeiden.

Erklärungen

Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen

Jedes Mitglied des gesetzlichen Vorstands ist befugt, Erklärungen, die Euren Verein betreffen, entgegenzunehmen. Diese Befugnis kann nicht durch eure Satzung eingeengt werden (§ 26 Abs. 2 BGB). Es reicht also aus, wenn beispielsweise ein Mitglied seinen Austritt gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt.

Schließt der Vorstand externe Rechtsgeschäfte im Auftrag des Vereins ab, kann er dies nur in Form der satzungsgemäßen Vertretung. Schreibt die Satzung beispielsweise vor, dass mindestens zwei Mitglieder des Vorstands die Rechtsgeschäfte abschließen müssen, kann ein einzelnes Vorstandsmitglied keine Geschäfte allein abschließen.

Delegation von Aufgaben

Delegation von Aufgaben

Der Vorstand kann einzelne Mitglieder oder Gruppen bevollmächtigen, im Auftrage des Vorstandes zu handeln. Die Bevollmächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Intern beschließt der Vorstand – normalerweise mit einfacher Mehrheit – über die Vollmacht und deren Umfang oder den Widerruf der Vollmacht. Nach außen muss die Vollmacht oder ihr Widerruf vom geschäftsführenden Vorstand mit der von der Satzung vorgegebenen Anzahl der Vorstandsmitglieder erklärt werden.

Wichtig

Eine vom Vorstand erteilte Vollmacht wird nicht unwirksam, wenn ein neuer Vorstand mit anderen Mitgliedern gewählt wird.

Fazit

Der Gesetzgeber räumt dem geschäftsführenden Vorstand eine unbegrenzte Vertretungsvollmacht ein. Diese kann aber in der Satzung Eures Vereins eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen dürfen aber nicht soweit gehen, dass der geschäftsführende Vorstand seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die in der Satzung festgelegten Grenzen können nach außen nur wirksam werden, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen sind. Bei Rechtsgeschäften müssen diese Beschränkungen dem Außenstehenden bekannt sein.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstands

Was ist ein vertretungsberechtigter Vorstand?

Vertretungsberechtigt ist grundsätzlich der Vorstand nach § 26 BGB, der ins Vereinsregister eingetragen ist. Man sprich hier auch vom geschäftsführenden Vorstand.

Kann sich ein Vorstandsmitglied vertreten lassen?

In der Satzung kann geregelt werden, wer im Vorstand wen vertreten kann. Häufig wird beispielsweise festgelegt, dass ein 1. Vorsitzender durch einen 2. Vorsitzenden vertreten wird. Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstands sollten aber nicht durch Mitglieder des erweiterten Vorstands vertreten werden.

Wer ist vertretungsberechtigt bei einem Verein?

Vertretungsberechtigt ist der geschäftsführende Vorstand, der auch ins Vereinsregister eingetragen wird.

Was bedeutet besondere Vertretungsbefugnis?

Die Mitgliedersammlung kann sogenannte „besondere Vertreter“ berufen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist (§ 30 BGB). Die Zuständigkeit eines besonderen Vertreters muss in der Satzung umrissen werden. In diesem Rahmen können einem besonderen Vertreter auch Befugnisse nach außen übertragen werden. Besondere Vertreter können auch Nichtmitglieder sein und auch als Mitarbeiter eingestellt werden.

Tipp

WISO MeinVereib Web kostenlos testen

Ihr wollt wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Vereinslebens? Dann testet alle Funktionen unserer Vereinsverwaltung unverbindlich für 14 Tage kostenlos und überzeugt Euch selbst!



War der Beitrag hilfreich für Dich?

Vielen Dank für Deine Stimme!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstands