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  • 21. September. 2023
  • hfischer
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Es kommt leider immer häufiger vor, dass Vertreter extremistischer Strömungen versuchen, Vereine zu unterwandern, dort auch Funktionen übernehmen, um dann den Verein für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Ein Ausschluss solcher Mitglieder ist oftmals schwierig, weil die ausgeschlossenen Mitglieder vor den öffentlichen Gerichten oft erfolgreich gegen den Ausschluss vorgehen. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht nun, wie Ihr gegen solche Unterwanderungsversuche erfolgreich vorgehen und Extremisten ausschließen könnt. Diesen möchten wir Euch im Folgenden vorstellen, damit Ihr bei Bedarf wisst, auf welcher Rechtsgrundlage Extermisten aus Eurem Verein ausgeschlossen werden können.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde des Landesvorsitzenden einer rechtsextremen Partei ab. Ein Sportverein hatte mehrmals erfolglos versucht, den Kläger auszuschließen, war aber damit gescheitert. Schließlich änderte der Verein seine Satzung und ergänzte sie mit folgendem Passus, um den Extremisten ausschließen zu können:

„Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen parteipolitischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Art, sowie alle Formen militärischer Ausbildung ab. Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen, wie z. B. der NPD und ihre Landesverbände, können nicht Mitglied des Vereins werden.“

Auf Basis dieser Satzungspassage wurde das Mitglied erneut ausgeschlossen. Hiergegen wehrte sich das Mitglied zunächst vereinsintern und dann vor den öffentlichen Gerichten, hatte hierbei aber keinen Erfolg. Darum rief der Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit jedem Verein das Recht zugesteht, über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern selbst zu entscheiden. Vereine können so zukünftig bei Bedarf Extremisten ausschließen.

Tipp

Wenn Ihr Euren Verein vor Mitgliedern schützen wollt, die andere, als die Vereinsinteressen vertreten, empfehlen wir Euch, die Satzung entsprechend zu ergänzen, um so Extremisten ausschließen zu können.



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