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Vereinsmanagement

Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern

Jessica Diehl Jessica Diehl 29. Juni 2017 Keine Kommentare
Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern
Jessica Diehl 29. Juni 2017
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Immer wieder taucht die Frage auf, was „passive Vereinsmitglieder“ sind, was sie leisten können und wie sich ihre Mitgliedschaft überhaupt vom aktiven Vereinsmitglied unterscheidet.
Genau dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund!

Passive Vereinsmitglieder sind wichtig. Ohne sie läuft es nicht. Vor allem für größere Vereine mit weitläufiger Struktur und Hierarchie können passive Mitglieder einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung des Vereins  leisten. Und das obwohl sie selbst nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen.

Doch was bedeutet überhaupt „passiv“?

Was ist der Unterschied zwischen „aktiv“ und „passiv“? – Eine Begriffsdefinition

Duden erklärt „aktiv“ und „passiv“ für Adjektive, die sich jedoch in ihrer Bedeutung insofern unterscheiden, als dass sie gewissermaßen Gegensätze verdeutlichen. Während „aktiv“ mit Wörtern wie „tätig“, „tatkräftig“ und „wirksam“ umschrieben wird, steht „passiv“ für das Gegenteil: „nicht tätig“, „nicht unternehmend“ bzw. „von sich aus nicht die Initiative ergreifend“.  Auch für den Vereinskontext hat Duden eine Definition von Passivität:“….als Mitglied einer Vereinigung, einer Sportgemeinschaft nicht aktiv an dem, was diese Vereinigung gestaltet, durchführt, an Training oder Wettkämpfen o. Ä., teilnehmend“. 

Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft im kennzeichnen lässt. Nämlich als nicht aktive, insofern nicht an Aktivitäten des Vereinslebens teilnehmende Mitgliedschaft.

Ein Mann ohne Gesicht - den Kopf in den Wolken - das passive Vereinsmitglied?
Sind passive Vereinsmitglieder gesichtslos?

Was sind „passive Vereinsmitglieder“ und was können sie leisten?

Passive Vereinsmitglieder sind Menschen, die nicht aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken wollen oder (z.B. aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen) nicht können, den Verein aber dennoch durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen. Diese Unterstützung äußert sich meist finanziell. Passive Vereinsmitglieder zahlen in der Regel einen definierten Vereinsbeitrag und sorgen somit für eine stabile und dauerhafte Geldquelle, die dem Verein zur Verfügung steht. Obwohl sie nicht aktiv am Vereinsleben teilnehme, steht es den passiven Vereinsmitgliedern meist dennoch zu, an Vereinsveranstaltungen (Feste, Auftritte, Sitzungen etc.) teilzunehmen. Diese Alternative ist grundsätzlich sehr wünschenswert, schließlich entsteht den passiven Vereinsmitgliedern dadurch ein gewisser „Gegenwert“, der sie im Verein hält. Trotzdem ist es auch denkbar, dass passive Vereinsmitglieder lediglich finanziell aktiv werden und ihren Vereinsbeitrag bezahlen, ohne an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.

Haben passive Vereinsmitglieder ein Wahlrecht bzw. Stimmrecht?

Grundsätzlich sind die Begriffe aktive bzw. passive Vereinsmitglieder rechtlich nicht definiert. Deshalb obliegt es der Vereinssatzung, festzuschreiben, welche Rechte man den verschiedenen Mitgliedergruppen (die man im übrigen dort auch genau definieren sollte) gewährt. In der Regel sind aktive Vereinsmitglieder diejenigen, die Stimm- bzw. Wahlrecht haben. Schließlich sind sie auch diejenigen sind, die die Aktivitäten des Vereines tragen und den Vereinszweck erfüllen. Passive Vereinsmitgliedern kann man die Teilnahme an Versammlungen und Wahlen nicht verwehren, in der Regel haben sie aber kein Stimmrecht. Ob es Sinn ergibt, den passiven Vereinsmitgliedern eingeschränkt Stimmrecht zu gewähren, hängt vom jeweiligen Verein ab. Das Wahlrecht sollte aber in jedem Fall genau definiert werden und in der Satzung festgeschrieben sein.

Hier findest du übrigens weitere Informationen über „Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder“. 

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Jessica Diehl
Jessica Diehl

Hallo! Ich heiße Jessica Diehl, bin 25 Jahre alt und blogge hier für MEINVEREIN. Auch privat beschäftige ich mich sehr viel mit der Vereinswelt, denn ich bin selbst in mehreren Vereinen tätig - sowohl als Mitglied als auch in der Vereinsverwaltung.

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