Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern
Immer wieder taucht die Frage auf, was „passive Vereinsmitglieder“ sind, was sie leisten können und wie sich ihre Mitgliedschaft überhaupt vom aktiven Vereinsmitglied unterscheidet.
Genau dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund!
Passive Vereinsmitglieder sind wichtig. Ohne sie läuft es nicht. Vor allem für größere Vereine mit weitläufiger Struktur und Hierarchie können passive Mitglieder einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung des Vereins leisten. Und das obwohl sie selbst nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
Doch was bedeutet überhaupt „passiv“?
Was ist der Unterschied zwischen „aktiv“ und „passiv“? – Eine Begriffsdefinition
Duden erklärt „aktiv“ und „passiv“ für Adjektive, die sich jedoch in ihrer Bedeutung insofern unterscheiden, als dass sie gewissermaßen Gegensätze verdeutlichen. Während „aktiv“ mit Wörtern wie „tätig“, „tatkräftig“ und „wirksam“ umschrieben wird, steht „passiv“ für das Gegenteil: „nicht tätig“, „nicht unternehmend“ bzw. „von sich aus nicht die Initiative ergreifend“. Auch für den Vereinskontext hat Duden eine Definition von Passivität:“….als Mitglied einer Vereinigung, einer Sportgemeinschaft nicht aktiv an dem, was diese Vereinigung gestaltet, durchführt, an Training oder Wettkämpfen o. Ä., teilnehmend“.
Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft kennzeichnen lässt. Nämlich als nicht aktive, insofern nicht an Aktivitäten des Vereinslebens teilnehmende Mitgliedschaft.
Was sind „passive Vereinsmitglieder“ und was können sie leisten?
Passive Vereinsmitglieder sind Menschen, die nicht aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken wollen oder (z.B. aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen) nicht können, den Verein aber dennoch durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen. Diese Unterstützung äußert sich meist finanziell. Passive Vereinsmitglieder zahlen in der Regel einen definierten Vereinsbeitrag und sorgen somit für eine stabile und dauerhafte Geldquelle, die dem Verein zur Verfügung steht. Obwohl sie nicht aktiv am Vereinsleben teilnehme, steht es den passiven Vereinsmitgliedern meist dennoch zu, an Vereinsveranstaltungen (Feste, Auftritte, Sitzungen etc.) teilzunehmen. Diese Alternative ist grundsätzlich sehr wünschenswert, schließlich entsteht den passiven Vereinsmitgliedern dadurch ein gewisser „Gegenwert“, der sie im Verein hält. Trotzdem ist es auch denkbar, dass passive Vereinsmitglieder lediglich finanziell aktiv werden und ihren Vereinsbeitrag bezahlen, ohne an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
Haben passive Vereinsmitglieder ein Wahlrecht bzw. Stimmrecht?
Grundsätzlich sind die Begriffe aktive bzw. passive Vereinsmitglieder rechtlich nicht definiert. Deshalb obliegt es der Vereinssatzung, festzuschreiben, welche Rechte man den verschiedenen Mitgliedergruppen (die man im übrigen dort auch genau definieren sollte) gewährt. In der Regel sind aktive Vereinsmitglieder diejenigen, die Stimm- bzw. Wahlrecht haben. Schließlich sind sie auch diejenigen sind, die die Aktivitäten des Vereines tragen und den Vereinszweck erfüllen. Passive Vereinsmitgliedern kann man die Teilnahme an Versammlungen und Wahlen nicht verwehren, in der Regel haben sie aber kein Stimmrecht. Ob es Sinn ergibt, den passiven Vereinsmitgliedern eingeschränkt Stimmrecht zu gewähren, hängt vom jeweiligen Verein ab. Das Wahlrecht sollte aber in jedem Fall genau definiert werden und in der Satzung festgeschrieben sein.
Hier findest du übrigens weitere Informationen über „Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder“.
Guten Tag, ich habe einen vermeintlichen Rechtschreibfehler entdeckt, „Daraus geht letztendlich ganz deutlich hervor, wie sich eine passive Mitgliedschaft !!!!!!im!!!! kennzeichnen lässt.“ Das im in diesem Satz hat dort eindeutig nichts verloren, ansonsten war dieser Artikel sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Heiing
Vielen Dank für den Hinweis!
Hallo, können damit passive Mitglieder und ihre Beiträge als Spenden angesehen werden?
meine Anfrage ist dahingehen ob es möglich ist als Förderverein auch einzelne Personen in Notsituationen zu fördern oder finaziell zu unterstützen. bedarf es dieses in der Vereinssarzung festzuschreiben.
Danke für eine evtl. Rückantwort.
Detlef